Beschluss:
1. Die
Geschäftsführungen der Gesellschaften der Stadt Norderstedt werden ab 01.
Januar 2020 mindestens 1 x jährlich im nicht-öffentlichen Teil des
Hauptausschusses über den Stand der Gesellschaft berichten. Bei einschneidenden
Veränderungen personeller, wirtschaftlicher oder vertraglicher Art wird der
Hauptausschuss zusätzlich informiert.
2. Den
Mitgliedern des Hauptausschusses werden zur vertraulichen Aufbewahrung alle
bestehenden Gesellschaftsverträge sowie ein Geschäftsverteilungsplan mit
Organigramm der Strukturen und Zuständigkeiten der jeweiligen Gesellschaft ausgehändigt.
3. Alle
Gesellschaftsverträge sind auf rechtlich einwandfreie Formulierungen und klar
verständliche Aussagen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dabei sollen, mit
Ausnahme einzelner unternehmensspezifischer Paragrafen, möglichst einheitliche
Textbausteine verwendet werden. Die neuen Gesellschaftsverträge sind dem
Hauptausschuss zum Beschluss vorzulegen.
4. Für
alle Gesellschaften wird eine Geschäftsordnung der Aufsichtsräte aufgestellt,
die ebenfalls weitestgehend einheitlich zu gestalten ist. Diese sind dem
Hauptausschuss zur Kenntnis vorzulegen.
Abstimmung über den geänderten Antrag:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.