Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 32 folgenden Bericht ab:

 

Zu Frage 1:

Die komplette Steuerung der Lichtsignalanlage aber auch der benachbarten Anlagen wurde im Rahmen der Busbeschleunigung überarbeitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden auch die Grünzeiten für Fußgänger und Radfahrer den neuen Anforderungen angepasst.

Selbstverständlich hat eine Grünzeitreduzierung eines Verkehrsstromes einen Effekt. Die hier gewonnene Zeit kann einem anderen Verkehrsstrom zugeschlagen werden. In diesem Fall dem Verkehrsstrom der Busbeschleunigung.

 

 

Zu Frage 2/3:

Selbstverständlich ermöglicht die Grünphase an der Querung über die Ochsenzoller Straße ein relativ sicheres Queren, denn nicht die Länge der Grünphase ist ein Indiz für Sicherheit, sondern die sogenannte "sicherheitsrelevante Zwischenzeit" nach Ende der Grünzeit.

Dies heißt in der Praxis, dass ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde (und diese Grünsekunde kommt irgendwann unweigerlich, ob die Gesamtgrünzeit lang oder kurz ist) die Fahrbahn betritt, unter dem Schutz dieser Zwischenzeit die Fahrbahn queren kann, ohne das der Fahrzeugverkehr wieder anfährt.

Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf den Begriff "relative Sicherheit" hingewiesen, denn nach wie vor gibt es keine hundertprozentige Sicherheit an Lichtsignalanlagen.

Die Querung über die Ochsenzoller Straße ist also im Rahmen signaltechnischer Möglichkeiten als "sicher" zu bezeichnen.

 

 

Zu Frage 4:

Da die Frage 3 nicht wie gewünscht negativ beantwortet werden kann, erübrigt sich die Beantwortung der Frage 4.

 

 

Es wird auf Grund dieser Anfrage jedoch geprüft werden, ob eine durchaus sinnvolle Komfortverbesserung (sprich längere Grünphase) für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) trotz Busbeschleunigung möglich ist!