Sitzung: 21.12.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0641
Herr Schlombs gibt für das
Amt 32 folgenden Bericht ab:
Zu Frage 1:
Die komplette Steuerung der
Lichtsignalanlage aber auch der benachbarten Anlagen wurde im Rahmen der
Busbeschleunigung überarbeitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden auch die
Grünzeiten für Fußgänger und Radfahrer den neuen Anforderungen angepasst.
Selbstverständlich hat eine
Grünzeitreduzierung eines Verkehrsstromes einen Effekt. Die hier gewonnene Zeit
kann einem anderen Verkehrsstrom zugeschlagen werden. In diesem Fall dem
Verkehrsstrom der Busbeschleunigung.
Zu Frage 2/3:
Selbstverständlich ermöglicht
die Grünphase an der Querung über die Ochsenzoller Straße ein relativ sicheres
Queren, denn nicht die Länge der Grünphase ist ein Indiz für Sicherheit,
sondern die sogenannte "sicherheitsrelevante Zwischenzeit" nach Ende
der Grünzeit.
Dies heißt in der Praxis,
dass ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde (und diese Grünsekunde kommt
irgendwann unweigerlich, ob die Gesamtgrünzeit lang oder kurz ist) die Fahrbahn
betritt, unter dem Schutz dieser Zwischenzeit die Fahrbahn queren kann, ohne
das der Fahrzeugverkehr wieder anfährt.
Es wird an dieser Stelle noch
einmal ausdrücklich auf den Begriff "relative Sicherheit"
hingewiesen, denn nach wie vor gibt es keine hundertprozentige Sicherheit an
Lichtsignalanlagen.
Die Querung über die
Ochsenzoller Straße ist also im Rahmen signaltechnischer Möglichkeiten als
"sicher" zu bezeichnen.
Zu Frage 4:
Da die Frage 3 nicht wie
gewünscht negativ beantwortet werden kann, erübrigt sich die Beantwortung der
Frage 4.
Es wird auf Grund dieser
Anfrage jedoch geprüft werden, ob eine durchaus sinnvolle Komfortverbesserung
(sprich längere Grünphase) für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger
und Radfahrer) trotz Busbeschleunigung möglich ist!