Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0640
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 341 Norderstedt "südlich und nördlich Kösliner Weg", Gebiet:
nördlich und südlich Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der Kohfurth, nördlich
der Bebauung Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe am Kösliner Weg,
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
21.10.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage 19/0640).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
-
Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen
in zentraler Lage
-
Schaffung von mind. 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
-
Erschließung des Wohngebiets durch eine öffentliche Straße
-
Unterbringung privater Stellplätze in Tiefgaragen
-
Sicherung von erhaltenswertem Baumbestand
-
Integration einer Kindertagesstätte
Die rechtsverbindlichen
Bebauungspläne Nr. 7 Garstedt, Gebiet: Gewerbegebiet Kohfurth, Nr. 7 Garstedt,
3. textliche Änderung, Gebiet: Gewerbegebiet Kohfurth, und Nr. 7 Garstedt, 4.
Änderung, „Gewerbe und Einzelhandel zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“,
Gebiet: westlich der Straße Kohfurth, nördlich und südlich Stettiner Straße,
beiderseits Kösliner Weg, werden im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Flächennutzungsplan ist
entsprechend zu ändern.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald
der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
14
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 10; Nein-Stimmen: 4; Stimmenenthaltung: 0, damit mehrheitlich
beschlossen.