Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 341 Norderstedt "südlich und nördlich Kösliner Weg", Gebiet: nördlich und südlich Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der Kohfurth, nördlich der Bebauung Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe am Kösliner Weg, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 21.10.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage 19/0640). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-       Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen in zentraler Lage

-       Schaffung von mind. 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau

-       Erschließung des Wohngebiets durch eine öffentliche Straße

-       Unterbringung privater Stellplätze in Tiefgaragen

-       Sicherung von erhaltenswertem Baumbestand

-       Integration einer Kindertagesstätte

 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 7 Garstedt, Gebiet: Gewerbegebiet Kohfurth, Nr. 7 Garstedt, 3. textliche Änderung, Gebiet: Gewerbegebiet Kohfurth, und Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung, „Gewerbe und Einzelhandel zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“, Gebiet: westlich der Straße Kohfurth, nördlich und südlich Stettiner Straße, beiderseits Kösliner Weg, werden im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 10; Nein-Stimmen: 4; Stimmenenthaltung: 0, damit mehrheitlich beschlossen.