Sitzung: 21.12.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0636
Herr Schlombs gibt für das
Amt 69 folgenden Bericht ab:
In der Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.09.2000 wurde bereits durch das
Amt Stadt als Lebensraum ein umfangreicher Sachstandsbericht zum Thema Umwidmung
der Bundesstraße 433 (Urteil) gegeben.
Wie in diesem Bericht bereits
angekündigt, wird das Fachamt den Planungsausschuss unaufgefordert über den
Fortgang in dieser Sache informieren.
Wie bereits am 07.09.2000
berichtet, ist nach wie vor offen, wem im Zuge des Umstufungsverfahrens die
Straßenbaulast der Langenhorner Chaussee übertragen wird.
Obwohl durch die Abstufung
und Verlegung der B 433 in Hamburg offenbar wesentlich tragende
Entscheidungsgründe den Bund zur Abstufung der Langenhorner Chaussee bewegen,
wurde dem Straßenbauamt Itzehoe durch dieses Fachamt mitgeteilt, dass die Stadt
Norderstedt nach wie vor die Auffassung vertritt, dass diese Straßenbeziehung
auch künftig nicht nur dem örtlichen Verkehr dient.
Ferner wurde dem
Straßenbauamt Itzehoe mitgeteilt, dass die Stadt Norderstedt nicht beabsichtigt,
die Baulast für die Teilstrecke auf der Langenhorner Chaussee von Kilometer
0,000 bis Kilometer 0,165 zu übernehmen.
Zunächst sollte eine Klärung
der Fragen, ob die Baulast auch nicht von dem Kreis Segeberg oder Land
Schleswig-Holstein übernommen werden kann und welche Abstufung auf dem
Hamburger Stadtgebiet zukünftig geplant ist, muss nach wie vor vorab
stattfinden.
Mit Schreiben vom 12.12.2000
hat das Straßenbauamt Itzehoe hierzu Stellung genommen.
Demnach soll mit der
Abstufung der B 433 in Norderstedt von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,165 noch
abgewartet werden, bis das Gesamtumstufungskonzept der Bundesstraße 433 in
Absprache mit dem Kreis Segeberg abgeschlossen ist.
Demzufolge ist im Zuge des
gesamten Umstufungsverfahrens zur B 433 nach wie vor offen, wer die
Straßenbaulast künftig übernehmen wird.
Das Schreiben des
Straßenbauamtes Itzehoe von 12.12.2000 ist in Anlage 4 der Niederschrift
beigefügt.
Sollten sich wieder
Änderungen in dieser Thematik ergeben, wird der Planungsausschuss
selbstverständlich über den eventuell geänderten Sachstand informiert.