Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluß:

 

Satzungsbeschluß

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den Bebauungsplan Nr. 189

- Norderstedt -, 1. Änderung, Gebiet: An’n Slagboom, zwischen Bornbarch und Tarpenbek, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 1) und dem Teil B - Text - in der Fassung vom 24.11.2000 als Satzung. Die Begründung - Stand: 24.11.2000 - wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß

§ 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlußfassung anwesend: ...

 

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 10, 69