Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße", Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 22.08.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage zur Vorlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung von Baurechten für Wohnungsbau
  • Schaffung von Baurechten für geförderten Wohnungsbau
  • Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks
  • Schaffung einer neuen Wegeverbindung im Grünzug
  • Sicherung der Grünflächen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 1