Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4

Beschluss

 

1.            Folgende strategischen Oberziele werden für die Stadt Norderstedt definiert

 

Ø Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Norderstedt

Ø Norderstedt bietet seinen Kindern und Jugendlichen hochwertige und moderne Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl bedarfsorientiert an

Ø Bereitstellung adäquater Wohnangebote für unterschiedliche Zielgruppen

Ø Stetige Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Norderstedt als moderner, leistungsfähiger Dienstleister und Arbeitgeber

Ø Die Stadt Norderstedt gewährleistet im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner

Ø Die Stadt Norderstedt entwickelt sich nachhaltig, kontinuierlich und geplant weiter

Ø Norderstedt bietet eine adäquate Ausstattung an Sport- und Freizeitstätten

Ø Bezahlbare Wohnangebote und vielfältige Wohnformen für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen

Ø Reduzierung des städtischen CO2- und Wasserfootprints

Ø Schaffung einer vielfältigen Infrastruktur für Kultur, die Aktivitäten in und Identifikation mit der Stadt fördert.

 

2.            Zur Erreichung der Oberziele werden aus den Teilplänen gem. § 4 (8) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) wesentliche Ziele gem. Anlage 1 der Beschlussvorlage abgeleitet.

 

3.            Über die Erreichung der Ziele wird zukünftig in den Berichten und dem Jahresabschluss berichtet, mindestens quartalsweise.

 

4.            Die Verwaltung legt dem Ausschuss die festgelegten Ziele im Oktober – spätestens in der ersten Sitzung nach den Herbstferien – ergänzt um ein Feedback der Verwaltung, zur Reflektion vor.


Abstimmung gesamt: Bei 33 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.30 Uhr bis 20.50 Uhr.

 

Dann werden die Tagesordnungspunkte 16 und 17 gemeinsam aufgerufen.