Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 5. Änderung " Bebauung beidseitig Stormarnstraße", Gebiet: nördlich Langenharmer Weg, östlich Stormarnkamp, südlich Schützenwall 7-11 und 12-14, westlich Schleswig-Holstein-Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.12.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 zur Vorlage B 19/0761). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine höhere bauliche Ausnutzung der Gewerbegrundstücke

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0, damit einstimmig beschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

Sonstige

Ja:

4

3

3

3

1

1

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen: