Beschluss: Kenntnisnahme

Für die Flächen an der Ohechaussee 215 (Flurstücke: 160/90, 159/28, 159/27 und 159/26) ist ein Vorhabenträger an die Verwaltung der Stadt Norderstedt herangetreten, der auf den Flächen ein Wohnquartier in mehrgeschossiger Bauweise entwickeln möchte.

 

Der Vorhabenträger plant dem Bebauungsplanverfahren ein städtebaulich-hochbauliches Workshopverfahren voranzustellen.

In dem Workshopverfahren wird eine Auswahl an Architekturbüros städtebauliche Entwurfskonzepte für die Flächen entwickeln, welche im Anschluss von einer Jury beurteilt werden. 

Ziel dieses Verfahren ist es, ein attraktives und anspruchsvolles Bebauungskonzept für die Fläche zu erhalten.

 

Das Workshopverfahren wird dem Bebauungsplanverfahren als freiwillige Leistung des Vorhabenträgers vorangestellt und ist nicht Bestandteil des formellen Planungsverfahrens.

 

Auch die politischen Vertreter der Stadt Norderstedt sollen in das Verfahren mit eingebunden werden um ihre Anregungen und Wünsche für eine Bebauung der Flächen mit einbringen.

 

Daher ist vorgesehen, dass aus jeder politischen Fraktion ein Vertreter als Sachverständiger an dem Workshopverfahren teilnimmt.

 

Das Verfahren sieht derzeit vier Beteiligungstermine vor:

Auftakt-kolloquium

 
 

 

 

 

 


Es ist geplant, dass die jeweiligen politischen Vertreter aus den Fraktionen an den Terminen teilnehmen.

 

Der detaillierte Verfahrensablauf wird Ihnen voraussichtlich in einer Vorlage in der STuV-Sitzung am 20.02.2020 vorgestellt. Anschließend soll die Benennung der jeweiligen Sachverständigenvertreter aus den politischen Fraktionen erfolgen.