Sitzung: 16.01.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 20/0012
Für die Flächen an der Ohechaussee 215
(Flurstücke: 160/90, 159/28, 159/27 und 159/26) ist ein Vorhabenträger an die
Verwaltung der Stadt Norderstedt herangetreten, der auf den Flächen ein
Wohnquartier in mehrgeschossiger Bauweise entwickeln möchte.
Der Vorhabenträger plant dem
Bebauungsplanverfahren ein städtebaulich-hochbauliches Workshopverfahren
voranzustellen.
In dem Workshopverfahren wird eine Auswahl an
Architekturbüros städtebauliche Entwurfskonzepte für die Flächen entwickeln,
welche im Anschluss von einer Jury beurteilt werden.
Ziel dieses Verfahren ist es, ein attraktives
und anspruchsvolles Bebauungskonzept für die Fläche zu erhalten.
Das Workshopverfahren wird dem
Bebauungsplanverfahren als freiwillige Leistung des Vorhabenträgers
vorangestellt und ist nicht Bestandteil des formellen Planungsverfahrens.
Auch die politischen Vertreter der Stadt Norderstedt sollen in das
Verfahren mit eingebunden werden um ihre Anregungen und Wünsche für eine
Bebauung der Flächen mit einbringen.
Daher ist vorgesehen, dass aus jeder politischen Fraktion ein Vertreter
als Sachverständiger an dem Workshopverfahren teilnimmt.
Das Verfahren sieht derzeit vier Beteiligungstermine vor:
Auftakt-kolloquium
Es ist geplant, dass die jeweiligen politischen Vertreter aus den
Fraktionen an den Terminen teilnehmen.
Der detaillierte Verfahrensablauf wird Ihnen voraussichtlich in einer Vorlage in der STuV-Sitzung am 20.02.2020 vorgestellt. Anschließend soll die Benennung der jeweiligen Sachverständigenvertreter aus den politischen Fraktionen erfolgen.