Sitzung: 06.02.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: B 20/0024
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 341 Norderstedt „südlich und nördlich Kösliner
Weg“, Gebiet: nördlich und südlich Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der
Kohfurth, nördlich der Bebauung Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe am
Kösliner Weg (Anlage 2 zur Vorlage B 20/0024) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom 07.11.2019 (Anlage 3 zur Vorlage B 20/0024) und der
Bebauungsplan-Vorentwurf vom 20.01.2020 (Anlagen 4, 5 und 6 zur Vorlage B 20/0024) werden als
Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend
den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 6 der Vorlage B
20/0024 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0
somit mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
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Nein: |
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1 |
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