Sitzung: 29.01.2020 Ausschuss für Schule und Sport
Vorlage: M 19/0766
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ausschusses für Schule und Sport am 06.11.2019 hatte Herr Görtz für die
FDP-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 13.7. folgende Anfrage zur Grundschule
Harkshön zu Protokoll gegeben:
- Wann konkret werden diese Baugebiete Harkshörn und Grüne Heyde
hinsichtlich Zuzug von Familien mit einzuschulenden oder baldiger
einzuschulenden Kindern in der Ausrichtung der Zügigkeit berücksichtigt
werden, um eine Fehlplanung hinsichtlich der benötigten Zügigkeit
vorzubeugen?
- Welche konkreten Ansätze eines zu klärenden Bedarfes der Zügigkeit
der GS Harkshörn wird hinsichtlich der Besiedelung der Gebiete Harkshörn
und Grüne Heyde zukunftssicher angewandt und wie konkret sehen diese
Prognosen aus?
- Zur gestellten Frage 3 und 4 vom 05.06.2019 gaben Sie als Antwort,
dass verwaltungsseitig vorgesehen sei, dem AfSS nach den Sommerferien 2019
zeitnah über das Ergebnis zu informieren. Ich stelle zum jetzigen
Zeitpunkt fest, dass bis zum heutigen Sitzungstermin kein zeitnahes
Informieren stattgefunden hat. Wie konkret soll zukünftig eine zeitnahe
Sachstandsmeldung an den AfSS stattfinden und welche Maßstäbe setzen Sie
dafür an, dass informiert wird?
- Auszug aus der Frage 5 vom 05.06.2019 mit der Bitte um erneuter
klarer Antwort:
Mit welcher
Beschlussvorlage ist die Verwaltung beauftragt worden im Kontext der OGGS mit
der GS Harkshörn konkrete Empfehlungen eines Architekten zur Planung des
Vorhabens heranzuziehen, ggfs. zu beauftragen ( Quelle: Protokoll der
Projektgruppe vom 12.03.2019)?
- Zu Frage 6 vom 05.06.2019 gaben Sie folgende Antwort:
Die Stadt Norderstedt
und die BEB gGmbH verfolgen bei der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule
den Ansatz, das bestehenden Personal aus den an der jeweiligen Grundschule
bestehenden bisherigen Betreuungseinrichtungen in den OGGS-Betrieb zu übernehmen,
sofern Interesse besteht.
Meine Frage lautete:
Welche Überlegungen
gibt es seitens der Verwaltung ggfs. die Betreuung durch Froschnest e.V. im
OGGS-Bereich weiterzuführen? Welche konkreten Entscheidungen und Maßnahmen sind
zu treffen bzw. zu entscheiden, um das Froschnest e.V. als Träger der OGGS und
deren Betreuungseinrichtung zu etablieren?
Diese Fragen stelle
ich Ihnen hiermit erneut und bitte letztere konkret und mit klaren
Handlungsmaßnahmen zu beantworten.
- Im Zuge der provisorischen Übergangslösung zur Darstellung eine
Dreizügigkeit für das Schuljahr 2020/2021 ist eine Containerlösung
vorgesehen. Welche Hindernisse liegen vor, nicht auch im gleichen
Schuljahr 2020/2021 die OGGS bei diesem Provisorium mit einzuplanen und
damit die OGGS bereits ab diesem Schuljahr beginnen zu lassen und welche
Entscheidungen oder Beschlüssen sind seitens des Ausschusses für Schule
und Sport zu treffen, um dieses im besagten Schuljahr umsetzen zu können.
Aus Sicht des Fachamtes
ergibt sich zu den Fragestellungen folgende Beantwortung:
Zu 1. + 2.:
Die Planungen des
Fachbereichs Schule zur Schulentwicklungsplanung im Bereich der
Grundschulen in Norderstedt
orientieren sich an den Einwohnermeldedaten.
Diese werden normalerweise
zum Stichtag 30.06. eines jeden Jahres aktualisiert und für alle 12
Norderstedter Grundschulbezirke ausgedruckt.
Nach den aufgrund der
Einwohnermeldedaten für den Schulbezirk der Grundschule Harkshörn
prognostizierten Schulanfängerzahlen ist davon auszugehen, dass ab dem Schuljahr
2020/2021 voraussichtlich jeweils 3 Eingangsklassen gebildet werden müssen und sich
die Schule somit in Richtung 3-Zügigkeit entwickelt.
Nach Einschätzung des
Fachamtes ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung der Baugebiete
Harkshörn und Grüne Heyde die Schülerzahlen an der Grundschule Harkshörn
konstant 3-zügig bleiben werden.
Zu 3.:
Der Fachbereich Schule
informiert den Ausschuss für Schule und Sport regelmäßig in den
Ausschusssitzungen unter dem Tagesordnungspunkt „Offene Ganztagsgrundschule /
ständiger Besprechungspunkt“ über die wesentlichen Punkte aus den Offenen
Ganztagsgrundschulen oder in Vorbereitung der Einführung der Offenen
Ganztagsgrundschule an den Norderstedter Grundschulen.
Hierunter wird es auch
zukünftig Informationen zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der
Grundschule Harkshörn geben.
Zu 4.:
Derzeit werden durch die Verwaltung
in Abstimmung mit der Grundschule Harkshörn die zusätzlichen Raumanforderungen
für die Offene Ganztagsgrundschule definiert und festgelegt.
Parallel hierzu ergeben
sich zusätzliche Raumanforderungen für die Entwicklung der Schule in Richtung
3-Zügigkeit.
Die Architektenauswahl
durch das Amt für Gebäudewirtschaft erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Zu 5.:
Mit der Einführung der
Offenen Ganztagsgrundschule an den Norderstedter Grundschulen entfallen die
bisherigen Betreuungsmöglichkeiten und werden durch die OGGS-Betreuung der BEB
gGmbH ersetzt.
Das Froschnest e.V. kann somit
mit der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn
nicht als Träger der OGGS fungieren.
Die Stadt Norderstedt und
die BEB gGmbH verfolgen bei der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an
der Grundschule Harkshörn den Ansatz, das bestehende Personal aus dem
Froschnest e.V. in den OGGS-Betrieb mit zu übernehmen, sofern Interesse
besteht.
Zu 6.:
Im Rahmen des
Grundsatzbeschlusses zur Einführung der Offenen Ganztagsschule an allen
Norderstedter Grundschulen ist im Jahr 2011 auch eine Zeittafel (
standortbezogen ) zur OGGS-Einführung beschlossen worden.
Nach der angepassten
Zeittafel zur OGGS-Einführung ( Stand: 09/2018 ) ist die Einführung der Offenen
Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn zum Schuljahr 2021/2022
vorgesehen.
Die Einführung der Offenen
Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn bereits zum Schuljahr
2020/2021 ist aus Sicht des Fachamtes unrealistisch und müsste im Ausschuss für
Schule und Sport beschlossen werden.