Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Für die Errichtung von 40 Mietwohnungen im öffentlichen geförderten Wohnungsbau beantragt die Wohnungsbaugesellschaft Plambeck ein kommunales Darlehen in Höhe von 1.600.000 DM. Die Wohnungen sollen im sog. Kombinationsmodell errichtet werden, d. h. 50 % der Wohnungen werden mit Haushalten belegt, die die Einkommensgrenzen des § 5 Scheines überschreiten dürfen. Hierfür werden von der Wohnungsbaugesellschaft Plambeck Tauschwohnungen aus dem Bestand im Verhältnis 1 : 1,5 angeboten.

 

Grundsätzlich wird das Vorhaben seitens der Stadt begrüßt, da hierdurch eine Mischung der Mieterstrukturen sowohl einkommensschwacher als auch einkommensstarker Haushalte erreicht wird. Außerdem ist die Errichtung von größeren Wohnungen vorgesehen.

 

Der Antrag wird aber zur Zeit noch geprüft. Zum einen beträgt die beantragte Darlehenshöhe 41 % statt der  von den Förderrichtlinien des Landes vorgesehenen Mindestmitfinanzierung in Höhe von 17,5 % der Landesfördermittel. Zum anderen wurde von der Wohnungsbaugesellschaft Plambeck ein Grundstückswert von 300,-- DM/m² angesetzt. Das Gutachten für den Entwicklungsbereich Norderstedt-Mitte über die Anfangs- und Endwerte sieht aber  für den Bereich des B 173 West einen Wert von 500,-- DM/m² vor. Der Umgang mit der Problematik der Grundstückswerte speziell in diesem Antrag muß noch geklärt werden. Die Wohnungsbaugesellschaft Plambeck hat bereits erklärt, dass der im Antrag genannte Grundstückswert nicht zwangsläufig der Wert sein muss, der im Zuge der Entwicklungsmaßnahme von der Stadt anerkannt wird. Das Rechtsamt wird prüfen, ob eine derartige Vereinbarung im Darlehensvertrag rechtlich möglich ist bzw. welche Auswirkungen sich für die Zukunft ergeben könnten. 

 

 

AUSZUG : 502