Sitzung: 25.01.2001 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Das
Gesetz über den einmaligen Heizkostenzuschuss ist am 24.12.2000 in Kraft
getreten. Bestimmte Berechtigte erhalten DM 5,00 je qm Wohnfläche. Die
Gemeinden (Sozialamt) sollen zuständige Stelle für die Bearbeitung werden.
Einige
Anträge wurden bereits gestellt. Sie ruhen, bis noch fehlende Ausführungshinweise
vorliegen.
AUSZUG
: 502