Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Das Gesetz über den einmaligen Heizkostenzuschuss ist am 24.12.2000 in Kraft getreten. Bestimmte Berechtigte erhalten DM 5,00 je qm Wohnfläche. Die Gemeinden (Sozialamt) sollen zuständige Stelle für die Bearbeitung werden.

Einige Anträge wurden bereits gestellt. Sie ruhen, bis noch fehlende Ausführungshinweise vorliegen.

 

AUSZUG : 502