Sitzung: 24.01.2001 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B01/0013
“Die "Allgemeinen Tarife Strom" werden zum
01.04.2001 in der Fassung der Anlage 1 geändert.”
Anlage zur Vorlage Nr.B 01/0013 .
Allgemeine
Tarife für die Versorgung mit elektrischer Energie
Die
“Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem
Versorgungsnetz der Stadtwerke Norderstedt” vom 01.07.1992 (zuletzt geändert am
01.10.1999) werden aufgrund des Stadtvertreter-Beschlusses vom 27.02.2001 mit Wirkung zum 01.04.2001 wie
folgt geändert:
1. Ziffer 3. “Tarife” erhält
folgende Fassung:
3. Tarife Netto Brutto
3.1 Zeitzonentarif
Tarif D
Arbeitspreise
für
- den Wi-HT-Verbrauch 32,50 37,70 Pf/kWh
- den So-HT-Verbrauch 20,50 23,78 Pf/kWh
- den NT-Verbrauch 11,20 12,99 Pf/kWh
3.2
Zweizeitentarif
Tarif Z
Arbeitspreise für
- den HT-Verbrauch 27,10 31,44
Pf/kWh
- den NT-Verbrauch 11,20 12,99
Pf/kWh
3.3
Einfachtarif
Tarif E
Arbeitspreis für
den Gesamtstromverbrauch 24,98 28,98
Pf/kWh
3.4
Tarif
mit gemessener Leistung
Tarif P
Verbrauchsabhängiger
Jahresleistungspreis 165,00 191,40
DM/kW
Arbeitspreise für
- den Wi-HT-Verbrauch 21,30 24,71
Pf/kWh
- den So-HT-Verbrauch 19,30 22,39
Pf/kWh
- den NT-Verbrauch 11,20 12,99
Pf/kWh
Soweit aufgrund besonderer
Gegebenheiten keine getrennte Messung in den HT-Zeitzonen vorgenommen wird,
gilt für den Gesamt-HT-Verbauch ein
Arbeitspreis von 20,40 23,66
Pf/kWh
3.5
Durchschnittspreisbegrenzung
Das sich nach dem Tarif P
der Ziffer 3.4 ergebende Entgelt geteilt durch die bezogene elektrische Arbeit
wird durch den maximalen
Durchschnittspreis 60,30 69,95
Pf/kWh
nach oben begrenzt.
Der gemessene NT-Verbrauch
und das Entgelt für diese elektrische Arbeit sowie der Verrechnungspreis
bleiben bei der Ermittlung des Durchschnitts-preises unberücksichtigt.
3.6
Wärmepumpentarif
Tarif W
Arbeitspreise für
- den HT-Verbrauch 15,90 18,44
Pf/kWh
- den NT-Verbrauch 11,20 12,99
Pf/kWh
3.7
Verrechnungspreise
3.7.1
Zu
den Stromentgelten nach allen Tarifen tritt der jeweilige
Verrechnungspreis:
Eintarif-Zähler 48,00 55,68 DM/Jahr
Zweitraif-Zähler 60,00 69,60 DM/Jahr
Dreitarif-Zähler 72,00 83,52 DM/Jahr
Schaltgerät 30,00 34,80 DM/Jahr
Maximum-Zähler 130,00 150,80 DM/Jahr
zusätzliches Maximum 48,00 55,68 DM/Jahr
Stromwandlersatz 72,00 83,52 DM/Jahr
3.7.2
Für
die Anwendung der einzelnen Tarife sind die folgenden
Meßeinrichtungen erforderlich:
- Tarif D Dreitarif-Zähler
und Schaltgerät
- Tarif Z Zweitarif-Zähler
und Schaltgerät
- Tarif E Eintarif-Zähler
- Tarif P Maximum-Zähler
und Schaltgerät sowie ggf.
Stromwandlersatz
- Tarif W Zweitarif-Zähler
und Schaltgerät
2.
Die
übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.
Norderstedt, den 11.01.2001 STADTWERKE
NORDERSTEDT
Die
Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Protokollauszug
an Stadtwerke