Sitzung: 01.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Sievers gibt für das Amt 32 den folgenden Bericht
Der
Ausschuss Planung, Bau und Verkehr bat in seiner Sitzung am 07.09.2000 (Punkt 6
– Einwohnerfragestunde) darum, dass Antwortschreiben der Verwaltung zur
Kenntnis zu erhalten. Das Antwortschreiben an Frau Seeger wir hiermit zur
Kenntnis gegeben:
Sehr
geehrte Frau Seeger,
Bezug nehmend auf das Ihnen mit Herrn Müller-Baran
am 09.01.2001 geführte Telefonat möchte ich Ihnen die für den Kirchenstieg
nunmehr angeordnete Maßnahme nochmals schriftlich erläutern.
Auf Grund Ihres Antrages vom 18.07.2000 wurden die
Stellungnahmen des Polizeireviers Norderstedt und des Trägers der
Straßenbaulast eingeholt. Diese lagen mir leider erst Mitte Dezember 2000 vor.
Mit
Ihrem o. a. Antrag zeigten Sie Probleme der Feuerwehr u. a. in der Wendekehre
des Kirchenstieges auf. Am 09.01.2001 fand ein Ortstermin mit Polizei, Träger
der Straßenbaulast und Verkehrsbehörde statt. Es ging dabei um die
Parkproblematik im Kirchenstieg und insbesondere in der Wendekehre des
Kirchenstieges. Zur Lösung der Problematik wurde die Markierung von Parkflächen
im Kirchenstieg erörtert. Gemäß der Vorgabe des Trägers der Straßenbaulast ist
es aber nicht möglich, in der Wendekehre Parkflächen vorzusehen, da dann das
Wenden von Großfahrzeugen (Feuerwehr / Müll) auf Grund des eingeschränkten
Radius nicht mehr möglich wäre. Die
“fließende” Gestaltung der Wendekehre führt bereits heute dazu, dass zum Parken
“eingeladen” wird und Feuerwehrfahrzeuge und andere Großfahrzeuge nicht mehr
wenden können. Die Erreichbarkeit mit Rettungsfahrzeugen für die Wohneinheiten
muss jedoch zwingend gewährleistet werden.
Nach
sachgerechter Interessenabwägung wurde daher mit heutigem Datum die folgende
Maßnahme auf Grund der §§ 44 und 45
Straßenverkehrsordnung (StVO) im Interesse der Sicherheit angeordnet.
Der
Kirchenstieg wird an der Einmündung der Falkenbergstraße durch Z. 292-40
(Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone Beginn / Ende) mit dem Zz. 1053-30 gekennzeichnet.
Zusätzlich
werden Parkflächenmarkierungen auf der nördlichen Fahrbahnseite des
Kirchenstieges (unter Berücksichtigung der Grundstückszugänge / -zufahrten;
Müllboxen etc.) aufgebracht. Diese werden vorab provisorisch markiert und bei
einem Ortstermin durch den Träger der Straßenbaulast, Polizei, Feuerwehr und
Verkehrsbehörde abgenommen.
Damit
wird abschließend bestimmt, wo im Kirchenstieg in Zukunft die Fahrzeuge
abzustellen sind. Das Halten ohne zu parken (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und
Entladen) ist auch weiterhin zulässig.
In der Wendekehre des Kirchenstieges selbst, können aus den o. a. Gründen keine
Parkflächen markiert werden.
Nach
Abschluss dieser Maßnahmen wird das heute bestehende Haltverbot auf der
Südseite des Kirchenstieges entfernt werden.
Es ist den beteiligten Behörden sehr wohl
bewusst, dass diese Maßnahme nur durch verstärkte Kontrolle zum gewünschten
Ziel führen wird und nicht von allen Anwohnern positiv aufgenommen werden wird.
Im Interesse der freizuhaltenden Rettungswege muss allerdings nunmehr gehandelt
werden.
Die Ursächlichkeit der von Ihnen bemängelten
Parkproblematik wird mit der o. a. Maßnahme behoben. Das von Ihnen gewünschte
Verkehrszeichen “nur Anlieger” wird durch diese Verkehrsbehörde nicht mehr
verwendet, da jeder Nutzer im gewissen Maße ein Anliegen hat. Die von Ihnen
kritisierten Fahrzeuge der Bewohner der Neubauten / Alter Kirchenweg müssten in
diesem Sinne als Anlieger bezeichnet werden; das Problem wäre damit also nicht
behoben.
Bitte
informieren Sie die MitunterzeichnerInnen Ihres Schreibens von meiner Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage
Borchardt
Vor
Abgang:
2.
Herrn
Scharf mit der Bitte um Kenntnisnahme
3.
Herrn
Müller-Baran mit der Bitte um Kenntnisnahme
4.
Herrn
Ersten Stadtrat Dr. Freter mit der Bitte um Kenntnisnahme
5.
Zur
Post am:________________
6.
Berichtsvorlage
für den Ausschuss Planung, Bau und Verkehr (aufgrund der Protokollierung vom
07.09.2000, TOP 6) mit dem vorstehenden Text fertigen
7.
Zum
Vorgang 32.71 – 081 / Kirchenstieg