Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 328 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg/ Stettiner Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 20/0186) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 20/0186) in der Fassung vom 03.08.2020 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 03.08.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0186) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 328 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg/ Stettiner Straße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzung innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Quantität von Brutvogelarten,

·           zu den Belangen von Natur und Landschaft

·           zu europäisch geschützten Tierarten

·           zum Schutz des gesetzlich geschützten Biotops Knick

·           zur Konfliktanalyse (zu Verbotstatbeständen)

·           zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen

·         keine Aussagen

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt, Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007

·       Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm ,Stand: 16.1.2013

·       Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007

·    Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·    Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt      Stand: 2007

·    Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000

·    Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für die Flüchtlingsunterkünfte an der Stettiner Straße in Norderstedt, Stand: August 2019

·         Stellungnahme vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 20.12.2017

·         Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung Stand: 14.12.2017

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 2; Stimmenenthaltung: 0