Beschluss:

 

Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Einleitung eines Rahmenplanverfahrens für die im Flächennutzungsplan 2020 als „M5“ gekennzeichnete Fläche im Bereich Segeberger Chausse/ Hummelsbütteler Steindamm“ beschlossen (siehe Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 20/0184).

 

Das Gebiet umfasst schwerpunktmäßig den Bereich zwischen der Segeberger Chaussee im Westen und dem Hummelsbütteler Steindamm im Osten, südlich des Fuchsmoorweg und nördlich des Glashütter Kirchenweg, die Flurstücke 533 und 46/3, Flur 11 der Gemarkung Glashütte.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Entwicklung eines neuen Mischgebietes zur Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen

·         50 % geförderter Wohnungsbau

·         Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz

·         Vorrangige Anbindung des Gebiets an den Hummelsbütteler Steindamm

·         DGNB-Zertifizierung

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmung: geänderter Beschlussvorschlag

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

 

 

1

 

 

 

Nein:

 

 

 

2

1

 

1

1

 

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 10; Nein-Stimmen: 5; Stimmenenthaltung: 0