Sitzung: 29.09.2020 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 19/0538/1
Beschluss
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Räumlichkeiten des Amtes
für Bildung und Kultur der Stadt Norderstedt (AGB Räume) werden wie folgt
geändert.
1.
Unter § 8 Nr. 8 der AGBs wird folgende Formulierung eingefügt:
„Das Amt für Bildung und Kultur verpflichtet sich, bei
eigenen Veranstaltungen ausschließlich Mehrweggeschirr und –besteck zu
verwenden. Das gleiche ist auch für Veranstaltungen der Mieterinnen und Mieter
erwünscht und wird durch das Angebot unterstützt, die vorhandene städtische
Infrastruktur zu nutzen.“
2.
Unter § 20 Nr. 1 der AGBs wird folgende Formulierung eingefügt:
„Die
Norderstedter Ortsvereine, Ortsverbände oder vergleichbare örtliche
Gliederungen von politischen Parteien und Wählervereinigungen, die in der Stadt
Norderstedt ihren Sitz haben, haben die Möglichkeit, den Plenarsaal, die
Sitzungsräume und die Kulturträgerräume sowie die vorhandene Ausstattung für
öffentliche Veranstaltungen der örtlichen Gliederung kostenfrei zu nutzen.
Ausgenommen von dieser Nutzungsmöglichkeit sind ohne Ausnahme die letzten 6 Wochen
vor einer Wahl (Sperrfrist).“
Die
bisherigen Nummern 1 bis 5 verschieben sich nach hinten.
Die
Änderungen der AGBs treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
10 |
10 |
5 |
5 |
2 |
1 |
2 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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2 |
Befangen: |
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Bei 35 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.