Sitzung: 22.02.2001 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0046
Der
Seniorenbeirat Norderstedt hat nun die Jahresrechnung 2000 zur Prüfung
vorgelegt.
Diese
wurde am 18.01.01 seitens des Amtes für Soziales sachlich und rechnerisch
geprüft.
Als
Prüfungsunterlagen standen Einzelbelege, Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge
und das Buchführungsheft zur Verfügung. Die Nachweise waren vollständig.
Auf
eine Auflistung des Zahlenwerkes wird, wie in den Vorjahren auch, verzichtet.
Beanstandungen
haben sich nicht ergeben. Die Mittel wurden zweckentsprechend verwendet.
Das
vom Seniorenbeirat festgestellte Guthaben 2000 beläuft sich per 31.12.00 auf
303,32 DM.
Im
Jahre 2000 wurde ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1.423,30 DM gewährt.
Bei
den Einnahmen wurden “Kassenkredite von Mitgliedern” in Höhe von 400 DM
vereinnahmt und auf der Ausgabenseite wieder an die Mitglieder zurückgezahlt.
Dieses Prozedere ist durch den finanziellen Engpass des Seniorenbeirates im
Jahre 2000 veranlaßt und ist nicht zu beanstanden. Die Stadt hat aufgrund der
finanziellen Situation des Seniorenbeirates zwei “überplanmäßige”
Sonderzuwendungen in einer Gesamthöhe von 1.200 DM an den Seniorenbeirat
geleistet. Diese konnten durch nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Jahres
2000, bedingt durch die Anrechnung des Guthabens aus 1999 auf das Jahr 2000,
abgedeckt werden, ohne das eine Haushaltsstellenüberschreitung vorgenommen
werden mußte.
Diese
Sonderzuwendungen stellen jedoch einen Einzelfallentscheidung dar.
Grundsätzlich hat der Seniorenbeirat mit den Ihm zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel auszukommen.
Somit
kann für das Jahr 2001 ein Zuschußbetrag in Höhe von 2.696,68 DM (3.000 DM ./. 303,32 DM) aus der
Haushaltsstelle 49700.707100 gewährt werden. Haushaltsmittel stehen nach
Genehmigung des Haushaltes 2001 zur Verfügung.
Die
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Herr
Krohn weist darauf hin, dass aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen der
Seniorenbeirat die Aufgaben von Heimbeiräten zu übernehmen hat, wenn diese in
einem Heim nicht vorhanden sind. Aus Sicht des Seniorenbeirates ist eine
Weiterbildung notwendig. Daher wird vom Seniorenbeirat ein zusätzlicher
Finanzbedarf von ca. 1.000 DM erwartet. In diesem Zusammenhang stellt der
Ausschuss die Frage, ob die erwähnten neuen Arbeitsfelder zu den Aufgaben des
Seniorenbeirates gehören.
Die
Verwaltung wird gebeten dies zu prüfen. Die Angelegenheit soll auf einer der
nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt werden.
AUSZUG
: 502