Beschluss: noch nicht festgelegt

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Der Seniorenbeirat Norderstedt hat nun die Jahresrechnung 2000 zur Prüfung vorgelegt.

Diese wurde am 18.01.01 seitens des Amtes für Soziales sachlich und rechnerisch geprüft.

 

Als Prüfungsunterlagen standen Einzelbelege, Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge und das Buchführungsheft zur Verfügung. Die Nachweise waren vollständig.

Auf eine Auflistung des Zahlenwerkes wird, wie in den Vorjahren auch, verzichtet.

Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Die Mittel wurden zweckentsprechend verwendet.

Das vom Seniorenbeirat festgestellte Guthaben 2000 beläuft sich per 31.12.00 auf 303,32 DM.

 

Im Jahre 2000 wurde ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1.423,30 DM gewährt.

 

Bei den Einnahmen wurden “Kassenkredite von Mitgliedern” in Höhe von 400 DM vereinnahmt und auf der Ausgabenseite wieder an die Mitglieder zurückgezahlt. Dieses Prozedere ist durch den finanziellen Engpass des Seniorenbeirates im Jahre 2000 veranlaßt und ist nicht zu beanstanden. Die Stadt hat aufgrund der finanziellen Situation des Seniorenbeirates zwei “überplanmäßige” Sonderzuwendungen in einer Gesamthöhe von 1.200 DM an den Seniorenbeirat geleistet. Diese konnten durch nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Jahres 2000, bedingt durch die Anrechnung des Guthabens aus 1999 auf das Jahr 2000, abgedeckt werden, ohne das eine Haushaltsstellenüberschreitung vorgenommen werden mußte.

Diese Sonderzuwendungen stellen jedoch einen Einzelfallentscheidung dar. Grundsätzlich hat der Seniorenbeirat mit den Ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auszukommen. 

 

Somit kann für das Jahr 2001 ein Zuschußbetrag in Höhe von 2.696,68 DM  (3.000 DM ./. 303,32 DM) aus der Haushaltsstelle 49700.707100 gewährt werden. Haushaltsmittel stehen nach Genehmigung des Haushaltes 2001 zur Verfügung.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Herr Krohn weist darauf hin, dass aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen der Seniorenbeirat die Aufgaben von Heimbeiräten zu übernehmen hat, wenn diese in einem Heim nicht vorhanden sind. Aus Sicht des Seniorenbeirates ist eine Weiterbildung notwendig. Daher wird vom Seniorenbeirat ein zusätzlicher Finanzbedarf von ca. 1.000 DM erwartet. In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuss die Frage, ob die erwähnten neuen Arbeitsfelder zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören.

 

Die Verwaltung wird gebeten dies zu prüfen. Die Angelegenheit soll auf einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt werden. 

 

AUSZUG : 502