Beschluss: noch nicht festgelegt

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In der Altentagesstätte Kirchenstraße sind gesundheitliche Probleme bei einer Mitarbeiterin aufgetreten, die möglicherweise auf eine Raumluftbelastung zurückzuführen sind.

Bereits am 21.12.1998 wurde deshalb auf Bitte des Sozialamtes, Wohngeldabteilung, die für die Verwaltung der Altentagesstätten zuständig ist, durch das Umweltamt eine Formaldehyd­messung der Raumluft vom Umweltamt durchgeführt. Eine Raumluftbelastung mit Form­aldehyd war nicht festzustellen.

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft fragte im Juni 2000 auf Grund einer entsprechenden Anfrage des Sozialwerkes Norderstedt im Umweltamt nach, ob Ergebnisse von Schadstoffuntersuchungen in der Altentagesstätte vorliegen bzw. durchgeführt werden könnten. Eine ehren­amtliche Mitarbeiterin der Altentagesstätte wollte wissen, ob ihre gesundheitlichen Beein­träch­tigungen von durch dort vorhandene Schadstoffe hervorgerufen werden. Die Mit­arbeite­rin teilte dem Umweltamt auf Nachfrage mit, dass mit Hilfe eines bioenergetischen Tests (VEGA-Ursachenforschung) PCP in ihrem Körper festgestellt wurde.

 

Da die von der Mitarbeiterin beschriebenen gesundheitlichen Symptome nicht auf das Vor­handensein von PCP hindeuteten und sie sich nur ca. 1-2 Tag im Monat in der Tagesstätte auf­hält, wurde in Absprache mit Frau Klage (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zunächst eine Raumluftuntersuchung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) vorgenommen. Die Er­gebnisse solcher Messungen geben Hinweise auf möglicherweise ausgasende bzw. vorhan­dene Stoffgruppen. Dadurch lassen sich ggf. Emissionsquellen (z.B. Teppichboden, Kleber, Reinigungsmittel usw.) identifizieren.

Die Probenahme der Raumluft in der Altentagesstätte erfolgte am 28.08.01 durch die Unfall­kasse Schleswig-Holstein. Das Ergebnis der Laboruntersuchung war unauffällig. Weitere Untersuchungen schienen nicht erforderlich zu sein.

 

Ende November 2000 teilte die betroffene Mitarbeiterin dem Umweltamt mit, ihr sei aufge­fallen, dass sie jeweils kurz nach Betreten der Altentagesstätte gesundheitliche Probleme be­käme. 

 

In Absprache mit Frau Klage und dem Amt für Gebäudewirtschaft (Objektverantwortlicher, Herr Cracauer) wurde daraufhin eine Holzprobe aus der Wand- und Deckenverkleidung auf PCP und Lindan untersucht. Beauftragt wurde die Fa. Eukos Umweltanalytik Nord.

 

Laut Bewertung der Ergebnisse durch Eukos weisen die gemessenen Werte auf eine Behand­lung mit einem Holzschutzmittel hin, das PCP und Lindan enthielt :

Ab 100 mg PCP pro kg Holz  und ab 10 mg Lindan pro kg Holz kann von einer Holzschutz­mittelbehandlung ausgegangen werden.

Die untersuchten Proben aus der Altentagesstätte enthalten 380 mg PCP/kg  und 39 mg Lindan/kg. In der Probe wurde auch der Wirkstoff Dichlofluanid nachgewiesen. Da die Untersuchung dieses Stoffes nicht beauftragt war, ist er nicht quantitativ bestimmt worden ist.

 

Entsprechend der “Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-be­las­teter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP-Richtlinie)” ist bei PCP-Konzentrationen von über 50 Milligramm PCP pro Kilogramm Holz festzustellen, ob die behandelte Holz­fläche, die mit der Innenraumluft in Kontakt steht, zu dem Raumvolumen in einem Verhältnis größer als 0,2 m-1  (Fläche / Raumvolumen) steht. Ist dies der Fall muss eine Raumluftmes­sung durchgeführt werden. Wenn die Raumluftkonzentration über 1 Mikrogramm (µg) PCP pro Kubikmeter liegt, ist eine Sanierung des Raumes durchzuführen. Da in der Altentagesstätte die Wand bis etwa zur Hälfte und die gesamte Decke mit dem Holz verkleidet ist, liegt das Verhältnis zwischen Fläche und Raumvolumen auf jeden Fall über den oben genannten 0,2 m-1.

 

  • PCP ist als eindeutig krebserregend im Tierversuch eingestuft (MAK III 2).
  • Lindan ist ein Nervengift, welches u.a. bei gleichzeitiger Belastung durch einen ande­ren krebsauslösenden Stoff (z.B. PCP), die Entstehung von Krebs fördern kann.
  • Dichlofluanid wird u.a. als PCP-Ersatzstoff  eingesetzt und ist in der Gefahrstoffverord­nung als reizend und umweltgefährlich eingestuft. Eingeatmet gilt Dichlofluanid als sehr giftig.

 

Die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens wurden urlaubsbedingt erst am 16.01.01 zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Objektverantwortlichen im Amt für Gebäudewirtschaft und dem Umweltamt besprochen. 

 

Es ist anzunehmen, dass das gesamte Holz in der Altentagesstätte mit PCP- und Lindan-halti­gen Holzschutzmitteln behandelt worden ist, da es äußerlich gleich aussieht und nach Kennt­nis von Herrn Cracauer, keine Renovierungsarbeiten am Holz stattgefunden haben.  Weitere Untersuchungen von Holzproben, die an verschiedenen Stellen der Altentagesstätte entnom­men werden, sollen die genannte Annahme absichern.

 

Die PCP-Richtlinie gibt 4 verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten vor, um eine dauerhafte Senkung der PCP-Raumluftbelastung zu erreichen:

  • Beschichten und Bekleiden behandelter Bauteile,
  • räumliche Trennung behandelter Bauteile,
  • Entfernen von behandeltem Material,
  • Entfernen oder Reinigen sekundär belasteter Materialien oder Gegenstände (z.B. Teppich­boden).

 

Grundsätzlich wird die Entfernung der belasteten Hölzer favorisiert, um die Quelle der PCP-Belastung endgültig  zu beseitigen. Im Anschluss an eine Sanierung muss eine Grundreini­gung  aller Materialien und Gegenstände durchgeführt werden, um sekundär belastetes Mate­rial möglichst PCP-frei zu bekommen. Die belasteten Hölzer müssen einer gesonderten Ent­sorgung zugeführt werden.

Vom Fachamt wird vor Ort geprüft, inwieweit die Entfernung der Hölzer möglich ist, ohne die Dachkonstruktion zu gefährden oder ob ggf. eine der anderen o.g. Sanierungsmaßnahmen ge­mäß PCP-Richtlinie gewählt werden muss, ggf. mit Hilfe von sach- und fachkundigen Fir­men.

 

Es ist beabsichtigt, wegen der intensiveren Nutzung die Hölzer aus der Wohnung im selben Gebäude auf jeden Fall auch zu entfernen und dort eine Grundreinigung durchführen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass die Hölzer in der Wohnung mit den selben Holzschutz­mitteln behandelt worden sind wie das Holz in dem Aufenthaltsraum.

Zuvor werden jedoch auf Beschluss des Sozialausschusses aus der Sitzung vom 25.01.01 weitere Holzproben aus der Altentagesstätte Kirchenstraße und den beiden anliegenden Wohnungen auf PCP und Lindan untersucht. Die Probenahme von 4 Holzproben aus dem Aufenthaltsbereich der Altentagestätte und 2 Proben aus je einer Wohnung erfolgte am 29.01.01. Mit den Ergebnissen ist etwa in der 6. Kalenderwoche zu rechnen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

AUSZUG : 15, 502