Sitzung: 22.02.2001 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0041
Mit
Schreiben vom 18.12.00 beantragte der AWO Ortsverein Norderstedt für die o.g.
Beratungsstelle einen Betriebskostenzuschuß in Höhe von 1.800 DM für das Jahr
2001 (wie in den Vorjahren auch).
Mit
Schreiben vom 19.01.01 wurde der Verwendungsnachweis für das Jahr 2000
vorgelegt. Dieser wurde am heutigen Tage vom Amt für Soziales sachlich und
rechnerisch geprüft.
Beanstandungen
haben sich nicht ergeben.
Der
städtische Zuschuß wird in Form eines Betriebskostenzuschusses aus dem
Verwaltungshaushalt gewährt. Im Jahre 2000 wurden der Beratungsstelle 1.717,48
DM als Zuschuß bewilligt. Die Ausgaben belaufen sich im Jahre 2000 auf 1.796,19
DM.
Somit
ist kein Guthaben für 2000 festzustellen, welches bei der Zuschußgewährung für
2001 berücksichtigt werden müßte. Somit käme ein Zuschuß in voller Höhe von
1.800 DM für 2001 in Frage.
Ein
Beschluß des Sozialausschusses über den Zuschußantrag ist nicht notwendig
(Zuschußbetrag unter 10.000 DM). Eine Auszahlung kann erst nach Genehmigung des
Haushaltes erfolgen (vorläufige Haushaltsführung). Haushaltsmittel stehen dann
bei 470000.707000 in Höhe von 2.000 DM zur Verfügung.
Die
Mitteilungsvorlage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.