Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Mit Schreiben vom 18.12.00 beantragte der AWO Ortsverein Norderstedt für die o.g. Beratungsstelle einen Betriebskostenzuschuß in Höhe von 1.800 DM für das Jahr 2001 (wie in den Vorjahren auch).

 

Mit Schreiben vom 19.01.01 wurde der Verwendungsnachweis für das Jahr 2000 vorgelegt. Dieser wurde am heutigen Tage vom Amt für Soziales sachlich und rechnerisch geprüft.

Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

 

Der städtische Zuschuß wird in Form eines Betriebskostenzuschusses aus dem Verwaltungshaushalt gewährt. Im Jahre 2000 wurden der Beratungsstelle 1.717,48 DM als Zuschuß bewilligt. Die Ausgaben belaufen sich im Jahre 2000 auf 1.796,19 DM.

 

Somit ist kein Guthaben für 2000 festzustellen, welches bei der Zuschußgewährung für 2001 berücksichtigt werden müßte. Somit käme ein Zuschuß in voller Höhe von 1.800 DM für 2001 in Frage.

 

Ein Beschluß des Sozialausschusses über den Zuschußantrag ist nicht notwendig (Zuschußbetrag unter 10.000 DM). Eine Auszahlung kann erst nach Genehmigung des Haushaltes erfolgen (vorläufige Haushaltsführung). Haushaltsmittel stehen dann bei 470000.707000 in Höhe von 2.000 DM zur Verfügung.

 

Die Mitteilungsvorlage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

AUSZUG : 502