Sitzung: 01.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3
Vorlage: B 20/0358
Beschluss:
a. Das Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird
gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom
11.09.2020 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über
die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Schreiben
mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen
Veranstaltung vom 03.09.2018 sind als Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der Vorlage
beigefügt.
Der Umfang und Detaillierungsgrad der
Ermittlung der Umweltbelange ist in der Scoping-Tabelle (siehe Anlage 7 zur Vorlage) dargestellt (§ 2 Abs. 4
Satz 2 BauGB). Die darin noch als ausstehend vermerkten Untersuchungen wurden zwischenzeitlich
vollumfänglich abgearbeitet.
b.
Der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der
U-Bahnlinie U1", Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24,
Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee Teil A – Planzeichnung (Anlage 9 zur
Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 10 zur Vorlage) in der Fassung vom
11.09.2020 wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom
11.09.2020 (Anlage 11 zur Vorlage) und
der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 11.09.2020 (Anlage 12
zur Vorlage) werden gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1"
-, die Begründung und der Entwurf Durchführungsvertrags sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der
Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
c.
Es
wird ein 3-facher Ausgleich gem. den Vorgaben der Baumschutzsatzungen
vorgenommen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
|
1 |
1 |
|
1 |
|
Nein: |
|
|
|
2 |
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|
1 |
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Enthaltung: |
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Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 15; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 3; Stimmenenthaltung: 0
somit
mehrheitlich beschlossen.