Sitzung: 01.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: B 20/0350
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und
Tarpenbekstraße", Gebiet: Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur
Vorlage B 20/0350) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 20/0350) in
der Fassung vom 14.09.2020 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 14.09.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0350) wird
gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und
Tarpenbekstraße" -, die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
·
zur Besonnung der angrenzenden Gebäude
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen,
Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf
potenzielle vorkommende Fledermäuse, Vögel und Käferarten (Eremiten).
·
zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung,
Verbotstatbestände)
·
zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
·
zu den Auswirkungen auf Arten und
Lebensgemeinschaften (Baumbestand)
·
zu den Auswirkungen auf besonders streng
geschützte Arten
·
zu Erhaltungsgeboten (Baumstandorte)
·
zu Anpflanzungen (Baumstandorte,
Einfriedungen, Dachflächen)
·
zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu Grundwasserständen
·
zur Auswirkungen auf die Bodenfunktion
·
zu Maßnahmen zum Schutz des Bodens
·
zur Bilanzierung von Ausgleichsmaßnahmen
·
zu Maßnahmen zum Schutz des Wasserhaushaltes
·
zu Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
·
zur Oberflächenentwässerung des Niederschlagswassers
·
zur Schmutzwasserkanalisation
·
zu Grundwasserständen
·
zur Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser
·
zur Grundwasserhaltung
·
zur geothermischen Nutzung
·
zu Trinkwassergewinnungsgebieten
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
·
zu Auswirkungen auf die Luftbelastung
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
·
zur Wärme- und Energieversorgung
·
zum Energiestandard der Gebäude
·
zu Art und Herstellung der Bauteile (Dach, Wand,
Fenster) der Gebäude
·
zur Eigenverschattung der Dachflächen bezüglich der
Nutzung von Photovoltaik
·
zu Auswirkungen auf das (Klein-)Klima
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
·
keine
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt
Stand: Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
Stand: 05/2020
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne
Stand: 2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt
Stand: 2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten
Stand: 2000
·
Energiekonzept zum Bebauungsplan Nr. 338
„Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 18.08.20; KAplus
Ingenieurbüro Vollert, Eckernförde
·
Verschattungsanalyse zum Bebauungsplan Nr. 338
„Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 26.08.20; Paloh
Architekten, Hamburg / Patzelt-Rieffel Vermessungsbüro, Norderstedt
·
Potenzialabschätzung, faunistische Erfassung
(Fledermäuse und gebäudebrütende Vögel, sowie artenschutzrechtliche
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und
Tarpenbekstraße“ vom 22.08.20; Björn Leupolt Bestandserfassung, Gutachten und
Monitoring, Heidmühlen
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan
Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 10.09.20;
Landschaftsplanung Jacob/Fichtner Landschaftsarchitekten bdla, Norderstedt
·
Wassertechnischer Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 27.08.20; Waack
+ Dähn Ingenieurbüro Norderstedt / GSB Grundbauingenieure Schnoor + Bauer GmbH
& Co. KG
·
Elektro-Mobilitätskonzept zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen
Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 25.08.20; Adlershorst Baugenossenschaft eG,
Norderstedt
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg – Der
Landrat – Wasser-Boden-Abfall/Geothermie vom 25.07.2019 (Nr. 7 der Abwägung)
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg – Der
Landrat – Untere Naturschutzbehörde vom 25.07.2019 (Nr. 7 der Abwägung)
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
|
Nein: |
|
|
|
|
|
|
1 |
|
|
Enthaltung: |
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|
|
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 15; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 1, somit mehrheitlich beschlossen.