Die Überprüfung der privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit in Wasserschutzgebieten der Zone
III sollte laut geltender Rechtslage in Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2015
erfolgt sein.
Die Überprüfung ist von den
Eigentümern bzw. Betreibern zu veranlassen. Zum Nachweis der Dichtheit ist in
der Regel eine Sichtprüfung mittels Kamerabefahrung ausreichend.
Festgestellte Schäden sind
selbstverständlich in angemessener Zeit zu beheben.
Das Stadtgebiet Norderstedts
befindet sich zu großen Teilen innerhalb der Zone III der Wasserschutzgebiete
Norderstedt, Langenhorn-Glashütte, Quickborn und Henstedt-Ulzburg (s. Anlage).
Die zuständige Untere
Wasserbehörde (Kreis Segeberg) wird nun beginnen, zunächst mit einer ersten
Stichprobe die Dichtheitsbescheinigungen abzufragen.
In der Anlage wird daher eine
Information der Unteren Wasserbehörde über die geplante Vorgehensweise zur
Kenntnis gegeben.
Danach ist vorgesehen
zunächst eine Informationskampagne über die örtliche Presse sowie „Haus &
Grund“ durchzuführen, um danach die Grundstückseigentümer in einem ausgewählten
Gebiet (ca. 240 Grundstücke) persönlich anzuschreiben.
Nach Auswertung der
Erfahrungen soll dann die Überprüfung kontinuierlich fortgesetzt werden.
Sofern Bedarf bestehen
sollte, steht die Untere Wasserbehörde und auch der Fachbereich
Verkehrsflächen, Entwässerung und Liegenschaften gerne persönlich für weitere
Erläuterungen zur Verfügung.
Anlage 6