Sitzung: 08.12.2020 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2
Vorlage: B 20/0429
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie gemäß § 4a Absatz 3 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B20/0429) werden
berücksichtigt
10.1, 10.3, 10.8, 16., 18.7, 18.16, 21.1, 21.2
teilweise berücksichtigt
-nicht berücksichtigt
-zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10.2, 10.4,
10.5, 10.6, 10.7, 11., 12., 13., 14., 15., 17., 18.1, 18.2, 18.3, 18.4, 18.5,
18.6, 18.8, 18.9, 18.10, 18.11, 18.12, 18.13, 18.14, 18.15, 19., 20., 21.3, 22.
.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie gem. § 4a Absatz 3
BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B20/0429) werden
berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4,
2.5, 2.6, 4.1, 4.2, 4.3
teilweise berücksichtigt
3.
nicht berücksichtigt
-zur Kenntnis genommen
1.7, 2.7, 4.4, 4.5 .
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße", Gebiet: nördlich
der Bebauung Rehkamp, östlich Moorbekstraße, südlich der Bebauung Moorbekstraße
70 bis 72 und westlich Ulzburger Straße bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage
B20/0429) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur Vorlage 20/0429) in der zuletzt geänderten Fassung vom
04.11.2020, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 04.11.2020 (Anlage 8 zur Vorlage 20/0429) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben,
dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Der
Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
daher wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter 39.;
davon
anwesend 37.; 35 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen ; 0 Stimmenenthaltung.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
11 |
9 |
5 |
5 |
2 |
2 |
|
1 |
Nein: |
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|
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|
|
|
2 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 35 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.