Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße", Gebiet: Östlich Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße (Anlage 1 zur Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 17.11.2020 (Anlage 2 zur Vorlage) und der Vorentwurf der Begründung vom 17.11.2020 (Anlage 3 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1 und 5 der Anlage 4 der Vorlage durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Ja:

4

3

1

2

1

1

1

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

1

-

-

-

-

-

 

Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15..; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 1, somit einstimmig beschlossen.