Sitzung: 19.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 20/0464
Herr
Wiersbitzki stellt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr unter TOP
12.3. am 05.11.folgende Anfrage:
„Vor
dem Grundstück der EGNO befindet sich noch ein schmaler Grundstücksstreifen auf
dem PKW und auch Wohnmobile parken. Zu erreichen sind diese Flächen nur durch
überfahren des Fußgängerweges. Somit können hier erhebliche Schäden entstehen.
Warum
wird hier nicht das Ordnungsamt tätig?
Als
Anlage füge ich Fotos bei.
Ab
U-Bahnbrücke Richtung Rathausallee wird durchgehend auf der rechten
Straßenseite bis zur Rudolf-Schülke-Straße geparkt. Beim Überholen der
geparkten Fahrzeuge kann man nicht erkennen, ob Fahrzeuge entgegenkommen (Kurve
Herzklinik). Es gibt immer wieder Probleme, so dass ein Fahrzeug zurücksetzen
muss.
Können
auf einem Abschnitt Halteverbotsschilder aufgestellt werden?
Ich
bitte um schriftliche Beantwortung.
Antwort
der Verwaltung
Zu
den Fragen:
Warum
wird hier das Ordnungsamt nicht tätig?
Die
beschriebenen Flächen vor dem Grundstück der Egno gehören ebenfalls der Egno.
Das Befahren des Gehweges, könnte den Tatbestand des rechtswidrigen Befahrens
aus dem Bereich des fließenden Verkehres erfüllen und wäre durch die Polizei zu
ahnden. Eine Zuständigkeit seitens des Ordnungsamtes Norderstedt existiert hier
nicht.
Können
auf einem Abschnitt Halteverbotsschilder aufgestellt werden?
Verkehrszeichen
sind gem. §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort
anzuordnen, wo sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sind. Sie
sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und den
Verkehr somit sicher führen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so
wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.
Haltverbote
sind überall dort erforderlich, wo die allgemeinen Regeln über das Halten und
Parken nicht mehr ausreichen, um Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern
abzuwenden oder die Leichtigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt ist.
Die
Situation in der Heidbergstraße wird schon seit Längerem von der
Verkehrsaufsicht beobachtet. Es fanden mehrere Ortstermine sowohl durch die
Überwachungskräfte, den kommunalen Ordnungsdienst als auch durch die
Verkehrsaufsicht statt.
Jedoch
wurde kein Handlungsbedarf festgestellt. Zwischen den Fahrzeugen befinden sich
immer Ausweichmöglichkeiten, aufgrund von abgesenkten Bordsteinen und/oder
Ausfahrten.
Hier
können wartende Fahrzeuge sich aufstellen. Da der Gegenverkehr gut sichtbar
ist, gibt es hier keine Probleme, rechtzeitig auszuweichen.
Eine
Gefahrenlage wird nicht gesehen.
Auch
seitens der Polizei wurde dieses im Rahmen der erneuten Anfrage bestätigt. In
der Stellungnahme vom 16.11.2020 heißt es:
„[…] aus polizeilicher Sicht gibt es derzeit keine
veränderten Entscheidungsgrundlagen.
Der
Bereich ist vom Unfallgeschehen her unauffällig.
Es
gibt auch gegenüber der Polizei keine aktualisierte Beschwerdelage.
Dies
mag insgesamt mit der verminderten Verkehrslage zu tun haben.“