Sitzung: 03.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 20/0486
Entgegen
der in der Anfrage vom 05.11.2020 formulierten Behauptung wurde nicht die
Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung beschlossen, sondern ein
Prüfauftrag erteilt.
Der
Beschluss lautete:
Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Vor- und Nachteile die Aufstellung
von Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzungen haben würde, welche rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Gebiete/Straßenzüge aus Sicht
der Verwaltung dafür in Norderstedt in Frage kommen könnten.
Die
Verwaltung ist immer um eine möglichst zügige Beantwortung von Anfragen und der
Bearbeitung von Beschlüssen bemüht. Seitens der Verwaltung werden Anfragen
stets sehr ernst genommen.
Aufgrund
Komplexität des zu prüfenden Sachverhaltes kann eine Beantwortung dieser
Anfrage nicht, wie gewohnt, durch eine einfache Mitteilungsvorlage erfolgen.
Aus diesem
Grund wurde entschieden, den Themenkomplex im Rahmen von mehreren Ausschüssen
aufzuarbeiten.
Es wurde
ein Konzept für insgesamt drei Ausschusstermine erstellt, das eine Abarbeitung
vom 20.02.2020 an in aufeinander folgenden Ausschusssitzungen vorsah.
In einem
ersten Termin hat die Verwaltung rechtliche Möglichkeiten zur Steuerung der
städtebaulichen Gestaltung erklärt und dies anhand einer Reihe von Referenzen
verdeutlicht.
In einem
zweiten Termin sollten weitere Möglichkeiten zur baulichen Gestaltung
dargestellt werden, die auch bereits in Norderstedt Anwendung finden.
Dieser
Termin am 05.03.2020 konnte leider nichtwahrgenommen werden, da die Sitzung
coronabedingt abgesagt werden musste. Die dann folgenden - unter
Corona-Bedingungen durchgeführten - Ausschusssitzungen waren aus Sicht der
Verwaltung nicht geeignet die Reihe fortzuführen, da sie hinsichtlich der zu
führenden Diskussion dem wichtigen Thema nicht gerecht werden konnten.
Mit dem
neuen Jahr soll nun auch ein neuer Versuch unternommen werden, diesem Thema den
gewünschten Raum in der politischen Diskussion einzuräumen.