Beschluss: Kenntnisnahme

Entgegen der in der Anfrage vom 05.11.2020 formulierten Behauptung wurde nicht die Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung beschlossen, sondern ein Prüfauftrag erteilt.

 

Der Beschluss lautete:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Vor- und Nachteile die Aufstellung von Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzungen haben würde, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Gebiete/Straßenzüge aus Sicht der Verwaltung dafür in Norderstedt in Frage kommen könnten.

 

Die Verwaltung ist immer um eine möglichst zügige Beantwortung von Anfragen und der Bearbeitung von Beschlüssen bemüht. Seitens der Verwaltung werden Anfragen stets sehr ernst genommen.

 

Aufgrund Komplexität des zu prüfenden Sachverhaltes kann eine Beantwortung dieser Anfrage nicht, wie gewohnt, durch eine einfache Mitteilungsvorlage erfolgen.

Aus diesem Grund wurde entschieden, den Themenkomplex im Rahmen von mehreren Ausschüssen aufzuarbeiten.

Es wurde ein Konzept für insgesamt drei Ausschusstermine erstellt, das eine Abarbeitung vom 20.02.2020 an in aufeinander folgenden Ausschusssitzungen vorsah.

In einem ersten Termin hat die Verwaltung rechtliche Möglichkeiten zur Steuerung der städtebaulichen Gestaltung erklärt und dies anhand einer Reihe von Referenzen verdeutlicht.

In einem zweiten Termin sollten weitere Möglichkeiten zur baulichen Gestaltung dargestellt werden, die auch bereits in Norderstedt Anwendung finden.

Dieser Termin am 05.03.2020 konnte leider nichtwahrgenommen werden, da die Sitzung coronabedingt abgesagt werden musste. Die dann folgenden - unter Corona-Bedingungen durchgeführten - Ausschusssitzungen waren aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet die Reihe fortzuführen, da sie hinsichtlich der zu führenden Diskussion dem wichtigen Thema nicht gerecht werden konnten.

 

Mit dem neuen Jahr soll nun auch ein neuer Versuch unternommen werden, diesem Thema den gewünschten Raum in der politischen Diskussion einzuräumen.