Sitzung: 04.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 20/0458
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 313 Norderstedt "Willy-Brandt-Park", Gebiet: südlich
Coppernicusstraße, östlich Europaallee, nördlich Ochsenzoller Straße und
westlich Lütjenmoor Teil A –
Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage)
in der Fassung vom 11.11.2020 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 11.11.2020 (Anlage 4 zur Vorlage) wird
gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 313 Norderstedt "Willy-Brandt-Park" -, die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
·
Immissionen von Spiel-und Sportanlagen
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen
·
Erhaltungsgebote zum Baumschutz
·
Anpflanzungsgebote
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu Grundwasserständen,
·
Grundwasserschutz
·
benachbarten Altstandort
·
Bodenversiegelung durch Neubebauung und Sportanlagen
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
Erhaltungsgebote für Knick- und Baumstrukturen
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
·
keine
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 05/2020
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand:
2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 313
Bildungshaus und Willy-Brandt-Park der Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner, 27. August 2020
·
Faunistische Potenzialabschätzung und
Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan 313, Willy-Brandt-Park, Dipl.-Biologe Carsten
Lutz, 18. Mai 2020
·
Lärmtechnische Untersuchung Standortfindung
Bolzplätze Willy-Brandt-Park in Norderstedt, Ingenieurbüro Bergann Anhaus, 05.
Oktober 2018
·
Lärmtechnische Stellungnahme zu den geplanten
Sportanlagen Willy-Brandt-Park / Schulsportnutzung, Ingenieurbüro Bergann
Anhaus, 19. Juni 2020
·
Stellungnahme der Kreises Segeberg, der
Landrat, Kreisplanung, Untere Naturschutzbehörde und Bodenschutz, 27.10.2016
·
Kurzbericht zu Bodenluftuntersuchungen im Plangebiet B 313 – Nördlich
Willy-Brandt-Park, Europaallee 36 Norderstedt, Bürogemeinschaft Kowalski – Dr.
Preuß, Altlasten und Hydrologie, Lübeck, 15.12.2016
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der
Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
von einer Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird aber
nicht abgesehen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7
Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0;
Stimmenenthaltung: 1, somit einstimmig beschlossen.