Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Norderstedt stellt allen Betrieben und Einrichtungen mit
Kundenverkehr, welche gemäß aktueller Landesverordnung öffnen dürfen, umgehend
sogenannte Selbsttests für Laien in ausreichender Menge zur Verfügung.
2. Die Stadt Norderstedt hält ein Schnelltestzentrum nach dem Modell von
Böblingen vor und bietet neben den Anspruchsberechtigten nach §4 der
Corona-TestV allen Beschäftigten von Schulen und KiTas 1x wöchentlich einen
gratis Schnelltest an.
3. Die Stadt Norderstedt entwickelt eine Teststrategie, für weitere
Öffnungsschritte des Einzelhandels und stellt diese der Politik kurzfristig
vor.