Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebühren gemäß § 5 Abs. 3 der „Gebührensatzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten“ für das Aufstellen von Tresen, Tischen, Stehtischen und ähnlichen Einrichtungen sowie Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken vor Cafés, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen und Imbissständen im Jahr 2021 zu erlassen. Alle sonstigen Genehmigungsinhalte bleiben bestehen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.