Sitzung: 01.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0054
Herr
Sandhof erläutert das Urteil des OVG Schleswig-Holstein zur Reinigungspflicht.
Das Urteil wird als Anlage 1 beigefügt.
Frau
Hahn bittet die jetzt gültige Straßenreinigungssatzung dem Protokoll beigefügt
wird (Anlage 2).
Frau
Slevogt bittet, dass die Verwaltung erläutert, wie die Haftungsfrage bei der
Übertragung der Reinigungspflicht geregelt ist. Weiterhin bittet sie, das die
Verwaltung dem Protokoll einen Auszug des Straßen- und Wegegesetzes beifügt,
der die im Urteil zitierten Paragraphen enthält (Anlage 3).
Herr
Lange bittet um die Beantwortung der Frage, welche Fahrradwege (echte und
unechte) im Rahmen der Straßenreinigung von der Stadt gereinigt werden.
Herr
Sandhof beantwortet Fragen des Ausschusses.
Frau
Hahn stellt den Antrag, das die Beschlussfassung bis zur Beantwortung der
Fragen ausgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
zum Vertagungsantrag: Mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Die
Beantwortung der Fragen wird dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.
Beschlußkopie
an: 69
70