Sitzung: 01.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0099
Herr
Sandhof gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht
In der Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am
21.09.2000 wurde darum gebeten, vergleichsweise die Gebühren für eine
Bestattung auf dem Garstedter Friedhof darzustellen.
Auf
Nachfrage bei der Verwaltung des Garstedter Friedhofes nach den dort geltenden
Gebühren wurde dem Betriebsamt mitgeteilt, dass mit Wirkung von April 2001 eine
neue Gebührenordnung in Kraft tritt. Eine Übersicht zwischen den Gebühren 2000
und 2001 finden Sie in Anlage 1.
Weiterhin
wurde die Verwaltung in der Sitzung der Stadtvertretung vom 21.11.2000 gebeten,
die angeblich im Vergleich zu anderen Kommunen bzw. kirchlichen Friedhöfen
extrem hohe Gebühr bei der Kapellennutzung zu erläutern.
Sachverhalt:
Die
Stadt Norderstedt unterhält drei Friedhöfe mit jeweils einer Kapelle, die für
die Trauerfeiern genutzt werden. Der Garstedter Friedhof mit der Kapelle wird
von der evangelischen Kirche betrieben. Diese Situation entstand aus der
Entwicklung der Stadt Norderstedt (vier Ursprungsgemeinden).
Wegen
der Größe (Fläche) der Stadt Norderstedt war und ist es bisher sinnvoll, auf
jedem der städtischen Friedhöfe eine Räumlichkeit für die Trauerfeiern
anzubieten, um den Angehörigen kurze, direkte Wege zur Grabstelle zu
ermöglichen. Viele, besonders ältere Bürgerinnen und Bürger sind sehr dankbar
für kurze Wege und eine würdevolle Verabschiedung von den Verstorbenen und
würden eine Trauerfeier z.B. in einem über das FORUM anzumietenden Raum
ablehnen, selbst wenn sich dies als finanziell günstiger darstellen würde.
Friedrichsgabe: Glashütte: Harksheide:
Kapellenräume
Gesamtfläche |
689
m2 |
495
m² |
288
m² |
davon
Kapellenfläche (inkl. Räume für
Angehörige, Pastor etc.) |
390
m² |
281
m² |
249
m² |
davon
Sozial- und Wirtschaftsräume |
299
m² |
214
m² |
101
m² |
Sitzplätze
ca. |
130 |
200 |
100 |
Für
die bauliche Unterhaltung der Kapellen fallen jedes Jahr die u.a. Kosten an.
Bei der Abschreibung wird ein Zeitraum von 100 Jahren unter Berücksichtigung
des Wiederbeschaffungszeitwertes (ink. Preisanpassungs-Index) der Gebäude und
Gebäudeteile zu Grunde gelegt.
Die
Kosten für die Kapellen pro Jahr stellen sich wie folgt dar:
a)
Heizkosten monatlich; Strom, Wasser und Abwasser Pauschale jährlich
(bei Wasserverbrauch abzüglich des Anteils
für Außenbewässerung)
Der
Gesamt-Betrag in Höhe von 213.200,00 DM wird durch die geschätzte Anzahl
der Nutzungen dividiert, die für 2001 mit ca. 290 berücksichtigt wird. Bei
einer kostendeckend kalkulierten Gebühr ergibt sich hieraus eine Gebühr von ca.
735,00 DM pro Nutzung.
Aufgrund
der Grundsätze der Einnahmebeschaffung und des Kommunalabgabengesetzes ist die
Verwaltung gehalten, ihre Gebühren i.d.R. kostendeckend zu kalkulieren.
Der
Anteil des öffentlichen Interesses an einem Friedhof als Ruhe- und
Erholungsstätte wurde bei der Stadt Norderstedt durch Beschluss der
Stadtvertretung bereits auf ca. 20 %
reduziert (Kostendeckungsgrad bis zu 80 %).
Bisher
war für die Kapellennutzung nur ein Deckungsgrad von ca. 68 % erreicht .
Deshalb schlägt die Verwaltung auch weiterhin vor, die Kapellennutzung dem
tatsächlichen Kostenanteil entsprechend festzusetzen.
Gebühr
für Kapellennutzung in Umlandkommunen 2001:
Schleswig-Holstein:
Lübeck 300,00 DM durchschn. f. 100 bis 120 Personen
Sitzplätze
Pinneberg 346,00 DM ca. 120 Sitzplätze
Neumünster 264,00 DM (kirchl. Friedhof; kostenlos für Kirchenmitglieder)
ca. 120 Sitzplätze
Kiel 470,00 DM incl. musikalische Untermalung; bis 120 Sitzplätze
(385,00 DM ohne Organisten)
Hansestadt
Hamburg:
Ohlsdorf 150,00 DM bis 20 Sitzplätze
280,00 DM bis 150 Sitzplätze
350,00 DM
bis max. 300 Sitzplätze
(Hinweis:
da vom Senat beschlossen, gelten diese Gebühren auch für alle kleineren
Kapellen auf anderen Friedhöfen)