Beschluss: Kenntnisnahme

Da die Anfrage sehr umfangreich war sind die Fragen jeweils mit der Antwort hintereinander erfasst worden.

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         Welche Regelungen bezüglich des Anbringens von Leuchtmitteln (inklusive Wechselbeleuchtung) zu Werbezwecken an exponierten Gegenständen/Baukörpern im öffentlichen Raum und auf Privatgrund bestehen für die Stadt Norderstedt?

 

Antwort der Verwaltung:

Es bestehen keine Regelungen.

 

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         Werden in Norderstedt Lichtimmissionen gemäß der Licht-Leitlinie „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" gemessen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein.

Da im Zuge der stadtweiten Unterhaltung und Neuerrichtung der öffentlichen Beleuchtung keine Richtlinien oder Leitlinien anzuwenden sind, sondern heute die Europanorm „DIN EN 13201 für Straßenbeleuchtung, sowie DIN EN 12193 für Sportplätze gilt.

Demzufolge sind diese Normen hierfür rechtlich maßgebend und zwingend anzuwenden. 

Straßenbeleuchtungseinrichtungen, die der DIN EN 13201 entsprechen, verursachen und bewirken keine unzulässige Lichtverschmutzung und strahlen und illuminieren bedarfsgerecht (innerhalb der gesetzlich zulässigen Toleranzgrenzen). Zudem verursachen diese keine insektenschädigenden Streulichte. Weiterhin ermöglichen diese Lampenköpfe eine stufenlose Leuchtintensitätsreduzierung (variabel auf bis zu 50% der Gesamtleistung). Praktisch werden diese entsprechend an Waldrändern, in Parkanlagen aber auch in Wohngebieten – in den Schwachlastzeiten zwischen 1.00 Uhr und 4.oo Uhr nachts – entsprechend eingesetzt und in ihrer Leuchtintensität sukzessive heruntergefahren.

Da die Stadt Norderstedt die öffentliche Straßenbeleuchtung kontinuierlich auf ebendiese umweltfreundliche, innovative und energieeffiziente LED-Technik umstellt, wurden und werden alle Leuchtmittel gemäß o. a. EURO DIN-Norm ausgeschrieben.

Aus diesem Grund ist eine Messung überflüssig und auch nicht zielführend, da die Stadt Norderstedt u. a. eine vollständige Neuausstattung (Umstellung) der öffentlichen Straßenbeleuchtung vornimmt, weil bereits bekannt ist, dass nahezu alle alten Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Natriumdampflampen, Halogenleuchten, etc.) zu hohe Lichtimmissionen verursachen und zudem über keine oder zumindest unzureichende Abblendtechniken verfügen (dies muss daher nicht mehr durch Messungen belegt / analysiert werden).

 

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         Wie wird im Einzelfall ermittelt, ob eine Lichteinwirkung noch als zumutbar oder als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist?

 

Antwort der Verwaltung:

Wie bereits zur Frage 2 ausführlich dargestellt, rüstet die Stadt kontinuierlich sämtlichen Bestand, gem. der Euro-Normen um. Insofern erübrigt sich eine solche Untersuchung, da mittelfristig durch diese Sanierungsmaßnahmen, keine schädlichen Lichteinwirkungen mehr zu erwarten / zu beklagen sind. Neubaumaßnahmen werden ohnehin standardmäßig nach neuesten Vorschriften ausgeschrieben und errichtet. 

 

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         An wen können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie sich durch Lichtimmissionen gestört fühlen?

 

Antwort der Verwaltung:

An die hauptamtliche Stadtverwaltung.

Wenn es um das Thema „öffentliche Straßen- Wege- und Platzbeleuchtung“ geht, stehen die Kollegen des Sachgebietes Verkehrsflächen zur Verfügung.

Wenn es um das Thema öffentliche Sportplätze, Schulhöfe und Hochbauten (auch Rathaus und P+R-Anlagen) geht, stehen die Kollegen des Amtes für Gebäudewirtschaft zur Verfügung.

Schlussendlich können sich Bürger (für alle anderen Bereiche) immer auch an das Ordnungsamt oder den jeweiligen privaten Nachbarn oder Gewerbetreibenden direkt wenden.

 

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         Hat es in den vergangenen fünf Jahren Beschwerden der Bürger wegen Lichtimmissionen gegeben? Wenn ja, wie viele und in welchen Stadtteilen?

 

Antwort der Verwaltung:

Ja, - Naturgemäß melden sich Bürger, die sich zu diesem Thema (Lichtverschmutzung) beschweren. Durchschnittlich erhalten die Kollegen der Stadtwerke und der hauptamtlichen Verwaltung (insbes. SG Verkehrsflächen) im Jahr fünf bis sechs entsprechende Anrufe/Schreiben (aus allen Stadtteilen Norderstedts gleichmäßig verteilt). Wesentlich mehr Beschwerden fallen allerdings zum Thema „subjektive Sicherheitswahrnehmung“ an. Im Jahr bemängeln rd. 50 Bürger „zu dunkle Ecken“ und wünschen sich eine Ausweitung, Ergänzung, Aufhellung oder Verstärkung der Straßenbeleuchtung innerhalb der gesamten Stadt, auf Plätzen und in Parkanlagen (dort am häufigsten). 

 

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         Werden bei der Errichtung von gewerblichen und öffentlichen Vorhaben die zugehörigen Beleuchtungsanlagen auf ihre Notwendigkeit und Umweltverträglichkeit von qualifizierten Lichtplanern überprüft?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein.

Bei städtischen Vorhaben, werden die Beleuchtungsanlagen, gem. den Vorgaben der EU/Bund hergestellt.

Ob Gewerbebetriebe ihre Vorhaben mit qualifizierten Lichtplanern erstellen, kann nicht nachvollzogen werden.

 

 

Wir fragen die Verwaltung der Stadt Norderstedt:

·         Wie beurteilt die Verwaltung die verschiedenen verwaltungs- und umweltrechtlichen Möglichkeiten der Stadt Norderstedt, die bereits in anderen Städten zur Anwendung gekommen sind, um sicherzustellen, dass auf Werbeflächen, die von der Stadt beeinflusst werden können (z.B. Litfaßsäulen oder vermietete Werbeflächen) damit keine neuen Quellen der Lichtverschmutzung entstehen? Bitte hierzu im Einzelnen auf die Möglichkeiten Bauleitplanung (Bebauungspläne, BauGB, BauNVO § 15, Unzulässigkeit von Einzelvorhaben), Lichtsatzung, Lichtmasterplan, Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung eingehen. Hier wird beispielhaft auf die Lichtsatzung der Stadt Fulda oder die Lichtmasterpläne der Städte Düsseldorf und Leipzig hingewiesen.

 

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen der B-Planverfahren werden bereits alle rechtsrelevanten Belange abgearbeitet.