Beschluss: Kenntnisnahme

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 04.03.2021 merkt Herr Welk (für die WIN Fraktion) an, dass vor der neuen Zentrale der Norderstedter Bank Rabatten angelegt wurden, die von „eiligen“ Bankkunden (sicherlich unzulässig) als Parkplatz genutzt würden.

Hierzu wird die Verwaltung gefragt, was diese gegen dortige „Falschparker“ unternehmen könne / werde.

 

Antwort:

Selbstverständlich ist das Parken auf den o. a. Grünflächen unzulässig.

Die angesprochenen (fotografierten) Rabatten sind Bestandteil der neuen Kreisverkehrsplatzanlage „Berliner Allee / Ochsenzoller Straße“, die vor kurzer Zeit für den Verkehr freigegeben wurde.

Die Ausbauplanung (mit allen Nebenflächen und Ausgestaltungen) für dieses Projekt wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt, dort beschlossen und zur Umsetzung freigegeben.

Seinerzeit wurde in diesem Zusammenhang unter anderem allen Ausschussmitgliedern aufgezeigt, dass die (seitens Herrn Welk angesprochenen) Grünflächen abschließend als Baumstandort genutzt / ausgestaltet werden.

Insofern erfolgt dort in Kürze die Baumpflanzaktion und es werden jeweils noch Bügel in die Rabattflächen eingesetzt (diese fungieren zum einen als Baumscheibenschutz und zum anderen verhindern sie unerlaubte Parkvorgänge).

Die Beantwortung solcher Fragen kann gerne auch auf telefonischem Wege und somit wesentlich unbürokratischer erfolgen.