Sitzung: 18.05.2021 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 12
Vorlage: B 21/0152/2
Beschluss:
Die folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird beschlossen:
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Stadtvertretung vom 18.05.2021
folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2021 erlassen:
§ 1
Mit dem 2. Nachtragshaushalt werden
im Haushaltsjahr 2021 |
||||
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erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber
bisher |
nunmehr
festgesetzt
auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1.
im Ergebnisplan der |
|
|
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|
Gesamtbetrag der
Erträge |
76.473.800 |
|
257.949.300 |
334.423.100 |
Gesamtbetrag der
Aufwendungen |
75.992.200 |
|
256.808.300 |
332.800.500 |
Jahresüberschuss |
481.600 |
|
1.141.000 |
1.622.600 |
Jahresfehlbetrag |
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|
|
im Haushaltsjahr 2021 |
||||
|
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber
bisher |
nunmehr
festgesetzt
auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
2.
im Finanzplan der |
|
|
|
|
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
72.829.600 |
|
237.543.600 |
310.373.200 |
Gesamtbetrag der
Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
75.632.700 |
|
233.759.900 |
309.392.600 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
64.901.500 |
67.071.700 |
2.170.200 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
22.057.600 |
81.222.600 |
59.165.000 |
§ 2
Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan
festgesetzt:
im Haushaltsjahr 2021
|
von
bisher |
auf |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
65.000.000
EUR |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf |
21.345.200 EUR |
22.460.200
EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite |
40.000.000
EUR |
40.000.000
EUR |
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
1.248,91 |
1.286,77 |
§ 4
Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Oberbürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82
Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erteilen kann, beträgt 25.000
EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die
Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, ihre Entscheidungen dem jeweils
zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.
Für die
Treuhandbereiche
·
Strategische
Flächensicherung
·
Nordport
·
Frederikspark
·
Ulzburger
Str./Rüsternweg
·
Schmuggelstieg
·
Kulturwerk
am See
ist durch die
Stadtvertretung unter Maßgabe der Unabweisbarkeit die grundsätzliche Zustimmung
zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem.
§ 82 GO erteilt.
§ 6
Mit dem 2.
Nachtragshaushalt wird geändert
Bewirtschaftungsregelungen
4.
Zweckbindung gem. § 21 GemHVO-Doppik
b.) Die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen im Budget Amt 60 unterliegen
der Zweckbindung und dürfen für entsprechende Mehrauszahlungen innerhalb des
Budgets Amt 60 verwendet werden.
8. Die Aufwendungen für die internen
Leistungsbeziehungen – Unterhaltung werden gem. § 23 (1) Abs. 3
GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
9. Die
zu offenen Verbindlichkeiten gehörenden Auszahlungen (Vorm.AO), deren Aufwand
bereits im ablaufenden Jahr rechnungswirksam ist, werden gem. § 23 (1) Abs. 3
für übertragbar erklärt.
Abstimmung gesamt einschließlich der oben genannten Änderungen:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
1 |
9 |
5 |
5 |
|
2 |
|
1 |
Nein: |
|
|
|
|
2 |
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Enthaltung: |
10 |
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|
2 |
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Befangen: |
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Bei 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.