Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Berichtswesen der Stadt Norderstedt entsprechend den Vorgaben des § 45c der GO Schleswig-Holstein wie folgt neu zu organisieren:

 

1.    Neben den bisherigen Berichten der Verwaltung sind beginnend nach der Sommerpause 2021 insbesondere folgende Berichte jeweils halbjährlich im Hauptausschuss und in den betreffenden Fachausschüssen abzugeben:

 

-       die Entwicklung wichtiger Strukturdaten

-       die Ausführung der Beschlüsse der Stadtvertretung, des Hauptausschusses und der Fachausschüsse durch Bericht über die Umsetzung der beschlossenen Investitionen über Euro 100.000,00 mit Auflistung des Sachstandes, des Ausblicks etwaiger Abweichung und Begründung dieser Abweichungen

-       Entwicklung der Haushalts- und Finanzdaten mit Auflistung von Soll und Ist sowie der Abweichungen und Begründung dieser Abweichungen.                                              Für die angestrebte transparente Präsentation der Entwicklung der Haushalts- und Finanzdaten sind parallel die Grundsätze und Ziele durch die Kommunalpolitik in allen Fachausschüssen zu vervollständigen

-       die Menge, die Qualität und die Kosten der erbrachten Verwaltungsleistungen. Hierzu ist die von der Verwaltung bereits in Arbeit befindliche Kosten-Leistungsrechnung abschließend zu installieren

-       den Abgleich der tatsächlichen Entwicklungen mit den vorliegenden Fachplanungen und Begründung etwaiger Abweichungen

-       den Zustand der Öffentlichen Einrichtungen. Hier sind auch die erstellten und fortgeführten Gebäudepässe vorzulegen. Sofern noch kein Gebäudepass erstellt wurde, genügt bis zur Erstellung des Gebäudepasses ein allgemeiner Bericht nach dem bis dahin vorliegenden Kenntnisstand der Verwaltung

-       einen Bericht über Stand und Entwicklung sowie Maßnahmen in den   Handlungsfeldern Klimaschutz, Energieeffizienz, Energieeinsparung

-       Nachhaltigkeit und Biodiversität

-       einen allgemeinen Verwaltungs- und Personalbericht

-       die Ausführung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung

 

 

2.    Bei den Berichten ist zu berücksichtigen, dass diese auch die Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Gesellschaften und andere privatrechtliche Vereinigungen der Stadt sowie Beteiligungen an diesen umfassen. Der bisher jährlich erstellte Beteiligungsbericht ist zu diesem Zwecke halbjährlich zu erstellen.

3.    Zur Berichterstattung wird in den Tagesordnungen im Hauptausschuss und den Fachausschüssen jeweils der ständige Tagesordnungspunkt „Berichtswesen“ aufgenommen. Dies dient auch der Auffindbarkeit der Berichte im Ratsinformationssystem.

4.    Für eine wirksame Beschlusskontrolle ist seitens der Verwaltung eine Tabelle mit dem jeweiligen Stand der Beschlüsse zu führen, so dass Politik jederzeit nachvollziehen kann, wie weit die jeweilige Umsetzung ist.

5.    Im Rahmen der fortlaufenden Digitalisierung der Verwaltung sind die Berichte im Sinne zunehmender Nachvollziehbarkeit ebenfalls in digitaler Form zu erstellen und zu erheben.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

 

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

4

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.