Sitzung: 07.06.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: A 21/0225
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Berichtswesen der Stadt Norderstedt entsprechend den
Vorgaben des § 45c der GO Schleswig-Holstein wie folgt neu zu organisieren:
1.
Neben den bisherigen Berichten der Verwaltung sind beginnend nach
der Sommerpause 2021 insbesondere folgende Berichte jeweils halbjährlich im Hauptausschuss und in den betreffenden Fachausschüssen abzugeben:
-
die Entwicklung wichtiger Strukturdaten
-
die Ausführung der Beschlüsse der Stadtvertretung, des
Hauptausschusses und der Fachausschüsse durch Bericht über die Umsetzung der
beschlossenen Investitionen über Euro 100.000,00 mit Auflistung des
Sachstandes, des Ausblicks etwaiger Abweichung und Begründung dieser
Abweichungen
-
Entwicklung der Haushalts- und Finanzdaten mit Auflistung von Soll
und Ist sowie der Abweichungen und Begründung dieser Abweichungen.
Für die angestrebte transparente Präsentation der Entwicklung der
Haushalts- und Finanzdaten sind parallel die Grundsätze und Ziele durch die
Kommunalpolitik in allen Fachausschüssen zu vervollständigen
-
die Menge, die Qualität und die Kosten der erbrachten
Verwaltungsleistungen. Hierzu ist die von der Verwaltung bereits in Arbeit
befindliche Kosten-Leistungsrechnung abschließend zu installieren
-
den Abgleich der tatsächlichen Entwicklungen mit den vorliegenden
Fachplanungen und Begründung etwaiger Abweichungen
-
den Zustand der Öffentlichen Einrichtungen. Hier sind auch die
erstellten und fortgeführten Gebäudepässe vorzulegen. Sofern noch kein
Gebäudepass erstellt wurde, genügt bis zur Erstellung des Gebäudepasses ein
allgemeiner Bericht nach dem bis dahin vorliegenden Kenntnisstand der
Verwaltung
-
einen Bericht über Stand und Entwicklung sowie Maßnahmen in
den Handlungsfeldern Klimaschutz,
Energieeffizienz, Energieeinsparung
-
Nachhaltigkeit und Biodiversität
-
einen allgemeinen Verwaltungs- und Personalbericht
-
die Ausführung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung
2.
Bei den Berichten ist zu berücksichtigen, dass diese auch die
Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Gesellschaften und andere privatrechtliche
Vereinigungen der Stadt sowie Beteiligungen an diesen umfassen. Der bisher
jährlich erstellte Beteiligungsbericht ist zu diesem Zwecke halbjährlich zu
erstellen.
3.
Zur Berichterstattung wird in den Tagesordnungen im Hauptausschuss
und den Fachausschüssen jeweils der ständige Tagesordnungspunkt „Berichtswesen“
aufgenommen. Dies dient auch der Auffindbarkeit der Berichte im
Ratsinformationssystem.
4.
Für
eine wirksame Beschlusskontrolle ist seitens der Verwaltung eine Tabelle mit
dem jeweiligen Stand der Beschlüsse zu führen, so dass Politik jederzeit
nachvollziehen kann, wie weit die jeweilige Umsetzung ist.
5.
Im Rahmen der fortlaufenden Digitalisierung der Verwaltung sind
die Berichte im Sinne zunehmender Nachvollziehbarkeit ebenfalls in digitaler
Form zu erstellen und zu erheben.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
|
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
|
Nein: |
|
|
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|
1 |
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Enthaltung: |
4 |
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Befangen: |
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Bei 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.