Sitzung: 03.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 21/0218
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B
21/0218) werden
berücksichtigt
1.,
9.
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
.2.,
3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12., 13.....................
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Es sind keine Stellungnahmen Privater vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.
b) Abschließender
Beschluss
- Auf Grund des § 5 BauGB wird der
Bauleitplan, 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020)"Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt in der zuletzt geänderten Fassung vom .11.05.2021.beschlossen.
Die Begründung wird in der Fassung vom 11.05.2021 (Anlage 5 zur
Vorlage B 21/0218) gebilligt.
- die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt, den Bauleitplan, 12.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020)"Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße" zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass
der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder
Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine
Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und
Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Ministerium
für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu
übersenden.
Abstimmung:
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15.; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 1;
Stimmenenthaltung:0,
somit mehrheitlich beschlossen.