Sitzung: 03.08.2021 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2
Vorlage: B 21/0219
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B
21/0219) werden
berücksichtigt
2.,
8.
teilweise
berücksichtigt
nicht
berücksichtigt
zur
Kenntnis genommen
1.,
3., 4., 5., 6., 7., 9., 10., 11., 12.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Es sind keine Stellungnahmen Privater vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 328 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg/
Stettiner Straße", Gebiet:westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich
Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12,
Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4
zur Vorlage B 21/0219) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur
Vorlage B 21/0219) in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.05.2021,
als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 11.05.2021 (Anlage 6
zur Vorlage B 21/0219) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:…39..;
davon anwesend.34…..; Ja-Stimmen:…32…;
Nein-Stimmen:…2…; Stimmenenthaltung: 0
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
8 |
10 |
4 |
5 |
2 |
2 |
|
1 |
Nein: |
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|
|
|
|
2 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 32 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.