Sitzung: 03.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 21/0207
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB
wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger Straße/ Rüsternweg", Gebiet:
südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich
Rüsternweg, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und südlich
Schleswiger Hagen, westlich Kothla-Järve-Straße, gegenüber der Fassung des
Beschlusses vom 04.06.2015 geändert beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.05.2021 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 21/0207). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
·
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
·
Schaffung von gefördertem Wohnungsbau
·
Sicherung der Grünstrukturen am Rüsternweg und
entlang der Bahn und des Gehölzbestandes im Norden
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314
Norderstedt "Ulzburger Straße/ Rüsternweg", Gebiet: südlich
Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg,
die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und südlich Schleswiger
Hagen, westlich Kothla-Järve-Straße, Teil
A – Planzeichnung (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur Vorlage B 21/0207)
und Teil B – Text (vgl. Anlage 4 zur Vorlage B 21/0207) in der Fassung vom
19.05.2021 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 19.05.2021 (vgl.
Anlage 5 zur Vorlage B 21/0207)
wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt
"Ulzburger Straße/ Rüsternweg" -, die Begründung sowie
folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen
für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
- zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
- zur Verschattung und Besonnung der
angrenzenden Grundstücke und Gebäude
- zum
Verkehrsaufkommen der angrenzenden Hauptverkehrsstraßen
- zur
Leistungsfähigkeit der Anbindungspunkte
- zum Schallschutz
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das
Stadtgebiet
- zur Bedeutung der Fläche (Biotope,
Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume,
Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende
Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen,
Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
- zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung,
Verbotstatbestände)
- zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- zum Artenschutz
Boden und Wasser: Aussagen
- zu Grundwasserständen
- zur Beschaffenheit des Baugrunds
- zur Bodenkontamination
- zum Vorhandensein von Altablagerungen und
Altstandorten
- zum vorsorgenden Bodenschutz
- zur Entsorgung von Böden beim Aushub
- zum Ergebnis der Untersuchung Oberboden in der
Grünfläche
- zur Entwässerung des Plangebietes
- zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet
- zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen
Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen
und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
- zur Energieversorgung
- zu Gebäudestandards
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
flächenhaft für das Stadtgebiet
- zu den Belangen von Natur und Landschaft
- zur Kompensationen von Eingriffen
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
- …
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 05/2020
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand:
2016/2017
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu
verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora 2010 bis 2015
· Synthesebericht zum
Flächennutzungsplan-Monitoring 2016
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen
für die Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2021
·
Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt, 04.05.2021
·
Energetisches Konzept zum B-Plan Verfahren B 314 Mai 2021
·
Verschattungsstudie Neubau eines Wohnquartieres
Ulzburger Straße, Norderstedt, Juni 2019 / September 2019
·
Grünplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 314
mit faunistischer Potenzialabschätzung zur Berücksichtigung
des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
und Baumgutachten Stand: 19.05.2021
·
Bebauungsplanverfahren B 314 in 22850 Norderstedt,
Ulzburger Straße, Baugrundbeurteilung, 22.08.2019
·
Untersuchung des Oberbodens einer Grünfläche im
Rahmen der Bauleitplanung in Norderstedt, B-Plan 314, 17.03.2021
·
Norderstedt Ulzburger Straße, Altlasten- und Baugrunduntersuchung, 20.09.2007
·
Verkehrstechnische Untersuchung der Anbindung der
Bebauungspläne Nr. 314 und 324 an die Ulzburger Straße
in Norderstedt Dezember 2019
·
Bebauungsplan 314 in Norderstedt-Bewertung der Tiefgaragen
bezüglich des möglichen Rückstaus auf öffentliche Flächen Februar 2021
·
Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept
Projekt: Bebauungsplanverfahren 314 Norderstedt, Ulzburger Straße Mai 2021
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg-Der Landrat-
Fachdienst Kreisplanung, untere Naturschutzbehörde 31.05.2016
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg-Der Landrat-
Fachdienst Kreisplanung, SG Abwasser 31.05.2016
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg-Der Landrat-
Fachdienst Kreisplanung, SG Bodenschutz 31.05.2016
·
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten 25.05.2016
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg – Der Landrat-
Wasser-Boden-Abfall 15.02.2021
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg – Der Landrat-
Wasser-Boden-Abfall 25.03.2021
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
Enthaltung: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Befangen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 15; Ja-Stimmen:14; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung:0
somit
mehrheitlich beschlossen.