Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Segatz fragte für die SPD-Fraktion folgendes an:

 

Erlaubt die Stadtverwaltung zukünftig das Abstellen und Aufladen von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen, z. B. Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, batterieelektrische Pkw und Plug-ln-Hybrid-Pkw?

 

Antwort der Verwaltung:

Es gibt keine Einschränkungen für E-Fahrzeuge in städtischen Tiefgaragen. Die Garagen können für E-Fahrzeuge konform zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor genutzt werden.

E-Ladestationen sind derzeit in den Tiefgaragen von Seiten der Stadt nicht vorgesehen. Derzeit wird vorrangig das Ladenetz im öffentlichen Straßenraum durch die Stadtwerke ausgebaut.

Die Elektroinstallationen der städtischen Tiefgaragen sind zurzeit noch nicht für hohe Stromabnahmemengen ausgelegt. Für E-Ladeplätze müssten die Hausanschlüsse der Garagen speziell für diesen Zweck erweitert und die Installationen innerhalb der Garagen ertüchtigt werden.