Sitzung: 05.03.2001 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
Vorsitzende Herr Lange fragt den Innenminister nach der Möglichkeit eines
Beibehaltens der freiwilligen Feuerwehr für Norderstedt auch bei Erreichen
einer Einwohnerzahl von 80.000.
Herr
Buß antwortet, dass eine befristete Genehmigung erteilt werden kann, wenn alle
Voraussetzungen nach dem BrSchG erfüllt werden.
Es
ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Dieser sollte u.a. Angaben
über:
·
Hilfsfrist
·
Nachwuchssituation
·
Leistungsfähigkeit
/ Leistungsbereitschaft
·
Angaben,
ob es Probleme mit Arbeitgeber für die Freistellung für den
Feuerwehrdienst gibt bzw. ob viel der Arbeitgeber in Norderstedt ansässig sind
·
Fortbildung
- sind alle Facetten abgedeckt / ist Fachkompetenz vorhanden?
·
Verfügbarkeit
im Einsatz - Weg der Feuerwehrleute vom Arbeitsplatz zur Wache,
Anzahl der Feuerwehrleute
enthalten.
Der
Innenminister steht dem Wunsch der Stadt Norderstedt zum Beibehalten der
freiwilligen Feuerwehr positiv gegenüber.
Protokollauszug:
Dez. I, Amt 32