Beschluss: noch nicht festgelegt

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Mit Wirkung vom 01.01.01 ist die neue Benutzungsordnung und Entgelttarif für Sportstätten, Schulräume und Schulhöfe der Stadt Norderstedt in Kraft getreten. Die hiervon betroffenen Räume werden insbesondere auch durch die Volkshochschule, die Musikschule sowie die anerkannten Kulturträger der Stadt Norderstedt genutzt. Die Berechnung erfolgt im Rahmen der inneren Verrechnung zwischen den Ämtern 40 und 44.

Die Raummieten der Volkshochschule sowie der Musikschule fließen in die jeweiligen Gebührenbedarfsberechnungen für Einrichtungen der Stadt Norderstedt und  verringern hierdurch die jeweiligen Kostendeckungsgrade.

 

Die Nutzungsentgelte der einzelnen Fachräume steigen um bis zu 50 %. Eine genaue Gegenüberstellung ist deshalb schwierig, weil die Tarife der neuen Entgeltordnung detaillierter auf die Raumgröße und – ausstattung eingehen. Exemplarisch sei hier die Verdoppelung der Entgelte bei Klassenräumen von DM 4,00 auf DM 8,00 sowie die Veränderung der Entgelte bei Schulaulen von DM 30,00 auf bis zu DM 80,00 genannt.

 

Im FORUM wurden für 2000 folgende Nutzungsentgelte gezahlt:

 

Musikschule                                        106.036,00 DM

Volkshochschule                   62.892,00 DM

Kulturträger *                                       57.896,00 DM

 

* Raumnutzungen von Kulturträgern werden gemäß Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt zu 100 % durch das FORUM , Kultur und Städtepartnerschaften bezuschusst.

 

Die Raumnutzungsberechnungen durch das Amt für junge Menschen erfolgt als Gesamtrechnung pro Schulart, Einzelauflistungen nach Art der Räume liegen nicht vor.

 

Da die Volkshochschule insbesondere Klassenräume nutzt, deren Nutzungsentgelte verdoppelt werden, ist von einem ca. 80 % Mehrbedarf an Raumnutzungsentgelten auszugehen.

Die Musikschule nutzt neben den Musikräumen, bei denen der Stundensatz “nur” um 2,00 DM gestiegen ist auch die Klassenräume mit einer Verdoppelung der Entgelte . Durchschnittlich ist hier von einer Steigerung von ca. 50 % auszugehen.

Bei den Kulturträgern ist von einem der Volkshochschule entsprechenden Mehrbedarfes von ca. 80 % auszugehen.

 

Hierbei  wäre von einem Mehrbedarf an Nutzungsentgelten für Nutzung von Schulräumen insgesamt für das FORUM von ca. 150.000 DM auszugehen. Diese Mittel müssen in einem evtl. Nachtragshaushalt 2001 einzuwerben sein. Zu diesem Zeitpunkt kann auf Grund der tatsächlichen Raumnutzung auch ein genauerer Mehrbedarf beziffert werden.

 

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung erläutert, Fragen werden nicht gestellt.