Sitzung: 08.03.2001 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0096
Mit
Wirkung vom 01.01.01 ist die neue Benutzungsordnung und Entgelttarif für
Sportstätten, Schulräume und Schulhöfe der Stadt Norderstedt in Kraft getreten.
Die hiervon betroffenen Räume werden insbesondere auch durch die
Volkshochschule, die Musikschule sowie die anerkannten Kulturträger der Stadt
Norderstedt genutzt. Die Berechnung erfolgt im Rahmen der inneren Verrechnung
zwischen den Ämtern 40 und 44.
Die
Raummieten der Volkshochschule sowie der Musikschule fließen in die jeweiligen
Gebührenbedarfsberechnungen für Einrichtungen der Stadt Norderstedt und verringern hierdurch die jeweiligen
Kostendeckungsgrade.
Die
Nutzungsentgelte der einzelnen Fachräume steigen um bis zu 50 %. Eine genaue
Gegenüberstellung ist deshalb schwierig, weil die Tarife der neuen Entgeltordnung
detaillierter auf die Raumgröße und – ausstattung eingehen. Exemplarisch sei
hier die Verdoppelung der Entgelte bei Klassenräumen von DM 4,00 auf DM 8,00
sowie die Veränderung der Entgelte bei Schulaulen von DM 30,00 auf bis zu DM
80,00 genannt.
Im
FORUM wurden für 2000 folgende Nutzungsentgelte gezahlt:
Musikschule 106.036,00 DM
Volkshochschule 62.892,00 DM
Kulturträger
* 57.896,00 DM
*
Raumnutzungen von Kulturträgern werden gemäß Kulturförderrichtlinien der Stadt
Norderstedt zu 100 % durch das FORUM , Kultur und Städtepartnerschaften
bezuschusst.
Die
Raumnutzungsberechnungen durch das Amt für junge Menschen erfolgt als
Gesamtrechnung pro Schulart, Einzelauflistungen nach Art der Räume liegen nicht
vor.
Da
die Volkshochschule insbesondere Klassenräume nutzt, deren Nutzungsentgelte
verdoppelt werden, ist von einem ca. 80 % Mehrbedarf an Raumnutzungsentgelten
auszugehen.
Die
Musikschule nutzt neben den Musikräumen, bei denen der Stundensatz “nur” um
2,00 DM gestiegen ist auch die Klassenräume mit einer Verdoppelung der Entgelte
. Durchschnittlich ist hier von einer Steigerung von ca. 50 % auszugehen.
Bei
den Kulturträgern ist von einem der Volkshochschule entsprechenden Mehrbedarfes
von ca. 80 % auszugehen.
Hierbei wäre von einem Mehrbedarf an
Nutzungsentgelten für Nutzung von Schulräumen insgesamt für das FORUM von ca. 150.000
DM auszugehen. Diese Mittel müssen in einem evtl. Nachtragshaushalt 2001
einzuwerben sein. Zu diesem Zeitpunkt kann auf Grund der tatsächlichen
Raumnutzung auch ein genauerer Mehrbedarf beziffert werden.
Die
Vorlage wird durch die Verwaltung erläutert, Fragen werden nicht gestellt.