Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Mit dem Kauf der sog. „Hamburger Flächen“ wurde der interne Startschuss für das Rahmenplanverfahren Harkshörner Weg gegeben. Im August 2018 wurde die erste öffentliche Auftaktveranstaltung durchgeführt, in der die interessierten Bürgerinnen und Bürger völlig offen zu ihren Anregungen und Ideen befragt wurden. Drei externe Büros (Fachrichtungen Stadtplanung, Landschaftsplanung und Verkehrsplanung) unterstützen den Prozess ebenso wie ein externes Moderationsbüro.

 

Nach der Auftaktveranstaltung wurde aus den Anregungen der Bürgerschaft und Erfahrung von Verwaltung und externen Fachplanern 3 Vorentwürfe entwickelt. Diese unterschieden sich im Städtebau (Dichte, Bebauungsstruktur), der internen Verkehrsführung (Stichstraßen, Ringerschließung) und in der Landschaftsplanung (Gestaltung öffentlicher Wege und Freiräume).

 

Diese 3 Varianten wurden der Bürgerschaft im Rahmen einer Werkstatt Juni 2019 vorgestellt und jeweils in drei Kleingruppen diskutiert. Dabei konnten die interessierten Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung und untereinander mitteilen, was ihnen an einer Variante gut gefällt, oder wo aus ihrer Sicht noch Überarbeitungsbedarf besteht.

 

Dem Ausschuss wurden die Ergebnisse der Werkstatt Ende 2019 vorgestellt und daraus eine Zwischenvariante gebildet. Zudem wurde in der Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung weitere flächenrelevante Themen (z.B. Stellplatzschlüssel, Verkehrsführung, Nutzungen etc.) für Grundsatzbeschlüsse vorbereitet.

Mit der Zwischenvariante wurden die weiteren Fachthemen vorbereitet.

 

 

 

 

Folgende Fachthemen wurden und werden derzeit intern in der Verwaltung vorbereitet:

-       Soziale Themen

-       Städtebauliche Dichte

-       Verkehrsplanung

-       Energiekonzept

-       Entwässerungskonzept

-       experimentelle Ansätze

 

Mit Dezernat II konnten Gespräche zur Bevölkerungsstruktur und -entwicklung von insbesondere Harksheide geführt werden und daraus wünschenswerte soziale Nutzungen und Wohnungsgrößen für das Rahmenplangebiet abgeleitet werden. In diesen Zusammenhang ist auch der prozentuale Anteil des geförderten Wohnungsbaus, der bisher mit 30 % beschlossen wurde, gem. dem Beschluss der Stadtvertretung zu erhöhen. Außerdem wurde die Frage der städtebaulichen Dichte gerade unter dem Hinblick des notwendigen Wohnraumbedarfs immer wieder diskutiert.

Zu diesen Fachthemen wollen wir zeitnah in einer der nächsten Sitzungen einen Grundsatzbeschluss einleiten.

 

Weiter erarbeitet die Verwaltung derzeit das Verkehrskonzept. Hierzu werden unterschiedliche Bausteine entwickelt, die miteinander zu einem Konzept kombiniert werden können. Die Bausteine sind: 1. ÖPNV Erschließung, 2. Stellplatzschlüssel, 3. Öffentlicher Parkraum, 4. Verortung ruhender Verkehr, 5. Verortung Mobility Hub, 6. Querung der Ulzburger Straße, 7. Autofreie Bereiche. Teilweise bedingen sich die Bausteine untereinander oder treten in direkte Wechselwirkung. So hat z.B. die Verortung des ruhenden Verkehrs einen großen Einfluss auf die autofreien Bereiche im Rahmenplangebiet.

 

Gemeinsam mit den Stadtwerken werden demnächst Überlegungen zum Energiekonzept ausgetauscht. Hier spielt nicht nur das Rahmenplangebiet selbst eine Rolle, sondern auch die Umgebung sollte mitgedacht werden, um keine Insellösungen zu schaffen. Zudem dürfen zukünftige Entwicklungen und Bestrebungen der Stadtwerke nicht außer Acht gelassen werden.

 

Auch die Frage der Entwässerung wird derzeit intensiv bearbeitet. Hierbei muss auch in Abstimmung mit dem Kreis ein Konzept erarbeitet werden, welches den Umgang mit Niederschlagswasser und auch Starkregenereignissen berücksichtigt. Multifunktionale Flächen (Grünfläche, Spielplatz und Anlage für Versickerung in einem) könnten hier eine Möglichkeit für Entwässerungsmaßnahmen darstellen.

 

Da sich die Flächen im Eigentum der EGNO befinden, sind auch experimentelle Ansätze auf der Fläche denkbar. So soll zeitnah z.B. auch über Wohn- und Bauformen nachgedacht werden, die sonst im Stadtgebiet noch nicht oder nur wenig vorhanden sind.

 

Zu den genannten Themen Verkehr, Energie, Entwässerung und Experimentelle Ansätze möchte die Verwaltung ab Herbst 2021 weitere Grundsatzbeschlüsse einleiten. Erst wenn diese Beschlüsse alle getroffen wurden, kann es mit der Erarbeitung des Rahmenplans weitergehen und die weitere Beteiligung (Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange etc.) starten. Frühestens Ende 2022 ist der Abschluss des Rahmenplanverfahrens realistisch. Erst dann kann damit begonnen werden, für das Gebiet oder Teilbereiche Bebauungspläne anzuschieben. Da während des Bauleitplanverfahrens auch Bauträgerverfahren (Wettbewerbe) vorgesehen sind und diese zur notwendigen Qualifizierung der Pläne unabdingbar sind, kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 4 Jahren erstrecken.  Somit könnte voraussichtlich 2026 mit dem Bau begonnen werden, sofern keine weiteren Verzögerungen entstehen.

 

 

Die Verwaltung stellt den Punkt anhand einer Präsentation vor (Anlage 1), Fragen der Mitglieder werden beantwortet.