Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

In den meisten laufenden Bauleitplanverfahren gilt und vor allem in den kürzlich abgeschlossenen Verfahren galt noch der Beschluss der Stadtvertretung vom 04.04.2013 zur Errichtung von mindestens 30% sozial geförderter Wohnungen in neuen Baugebieten.

 

Zum heutigen Zeitpunkt konnte noch kein nach dem 22.10.2019 gestartetes Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Für eine Reihe neu gestarteter laufender Verfahren wird der neue Beschluss zur Errichtung von 50% sozial geförderter Wohnungen aber bereits angewendet.

 

Eine Antwort auf die Anzahl bereits genehmigter Wohneinheiten und die Anwendung von Ausnahmeregelungen im Sinne des Beschlusses vom 22.10.2019 kann zum heutigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.