Sitzung: 05.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0294
Sachverhalt:
Die
Verwaltung wird um Beantwortung der Fragen 2 und 3 gebeten.
Frage 2:
Das erstellte
Verkehrskonzept vom November 2019 für den Glashütter Damm in diesem Bereich ist
in seinem Ergebnis unmissverständlich. Der Glashütter Damm ist jetzt schon hoch
belastet und für diesen zu erwartenden zusätzlichen Verkehr ungeeignet. Was
veranlasst Ihre Fraktion, trotz dieses Umstandes und dem Wissen dieses
Verkehrskonzeptes, weiterhin an dieser Umsetzung und Planung festzuhalten?
Welche konkreten Alternativen einer anderen Verkehrsführung oder Anbindung an
diesem Planungsgebiet werden in Ihrer Fraktion diskutiert oder dem Ausschuss
von ihnen zur Diskussion vorgestellt? Wie und mit welchen Maßnahmen wird Ihre
Fraktion für die Sicherheit von Kindern und Radfahrern auf diesem Teil des
Glashütter Damms bei Beibehaltung des jetzigen Planungsverlaufs eine
Sicherheitsgarantie aussprechen?
Beantwortung:
Der
Glashütter Damm ist als Sammelstraße geeignet den zusätzlichen Verkehr
aufzunehmen. Das ist auch das Ergebnis des Verkehrskonzeptes.
Lediglich
für die Anknüpfungspunkte an das übergeordnete Straßennetz werden punktuelle
Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses gutachterlich empfohlen.
Aus
diesem Grund sieht die Verwaltung keinen Anlass von der Umsetzung der Planung
abzusehen.
Alternative
Verkehrsführungen in Richtung Tarpenbekniederung/ Schleswig-Holstein-Straße
wurden geprüft und für nicht umsetzbar eingestuft. Die
Schleswig-Holstein-Straße ist eine anbaufreie Landesstraße, bei der das Land
Schleswig-Holstein als Straßenbaulastträger fungiert. Sie hat eine
übergeordnete Verbindungsfunktion und daher sind Knotenpunkte auf ein Minimum
zu reduzieren. Es ist daher nicht möglich, da nicht genehmigungsfähig, ein
einzelnes Wohnquartier an diese anzuschließen.
Der
Ausbau und Anschluss des Kreuzwegs wurde anfangs diskutiert, jedoch verworfen.
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 282 wurde der Anschluss vom LBV SH und dem
politischen Ausschuss abgelehnt. Auch hätte ein Anschluss die negative Folge,
dass der Kreuzweg und der Glashütter Damm eine Verbindungsfunktion (S-H-Str. –
Kreuzweg – Glashütter Damm – Segeberger Chaussee) erhalten würden und durch den
entstehenden Durchgangsverkehr belastet statt entlastet werden würden.
Bezüglich
der Sicherheitsbedenken für Fahrradfahrer bestehen nicht selten Widersprüche
vor allem beim Radverkehr und dem Fahren auf der Fahrbahn zwischen der
subjektiven Verkehrssicherheit und der objektiven Verkehrssicherheit. Was oft
als unsicher empfunden wird, trifft empirisch so nicht zu oder ist gar gegenteilig.
Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn wurde im Konzept als angemessen
beurteilt und die Beurteilung basiert auf den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Fläche für die Herstellung separater Radverkehrsanlagen stünde aber ohnehin
nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Hinsichtlich
der Führung von Kindern z.B. auf Schulwegen und anderen Fußgängern würde die
Stadt aus Komfortgründen gern die Seitenbereiche erweitern und für breitere Gehwege
sorgen, jedoch ist der Gehweg zur einen Seite von einer Vielzahl Privatflächen
begrenzt, bei denen der nötige Ankauf aufgrund der Nutzung als Vorgärten,
Stellplätze etc. unrealistisch ist und zur anderen Seite findet eine Begrenzung
durch die Baumallee statt. Insofern ist eine Verbesserung der bereits
bestehenden Situation nicht absehbar, die Sicherheitsbedenken werden aber nicht
geteilt.
Frage 3:
Das Projekt „7 Eichen“
wird sich auch auf die Bildungs- und Versorgungsinfrastruktur des dortigen
Bereiches vehement auswirken. Bei einer angenommenen durchschnittlichen
Familiengröße von 3,75 ist bei über 500 zu erwartenden Wohneinheiten in diesem
Bereich mit einem anzunehmenden Zuwachs der Anwohner in Höhe von ca. 1875
Personen zu rechnen. Mit welchen Vorschlägen und/ oder bereits in Ihrer
Fraktion besprochenen Maßnahmen wollen Sie eine umfängliche Bildungs- und
Versorgungsinfrastruktur sicherstellen? Wie konkret ist in Ihrer Fraktion der
zusätzliche Bedarf an Kitaplätzen betrachtet und diskutiert worden? Welche
Maßnahmen und Überlegungen sind mit Ihrer Fraktion und/ oder der Verwaltung
eruiert worden? Welche Erkenntnisse sind daraus entstanden und welche
Einflußnahme haben diese auf das Bauprojekt „7 Eichen“, inklusive weitere
Wohnungsbauprojekte?
Beantwortung:
Die
dieser Frage zugrundeliegende Annahme, dass im Rahmen von ca. 500 neuen
Wohneinheiten mit einem Zuzug von 1.875 Menschen zu rechnen sei, ist nicht
zutreffend. Mit dem Baugebiet soll ein gemischtes Wohnquartier (Einzelhäuser,
Mehrfamilienhäuser, Seniorenwohnen, Sozial geförderter Wohnungsbau) entstehen.
Somit wird von einer zukünftigen Haushaltsgrößenstruktur ausgegangen, die nicht
wesentlich vom derzeitigen Durchschnitt in Norderstedt abweicht (siehe
Wohnungsmarktkonzept, Sept. 2019, ALP Hamburg). Die Anzahl der zuziehenden
Menschen liegt demnach bei etwas mehr als 1.000.
Die
Beantwortung der Frage zur Versorgung durch soziale Infrastruktur basiert auf
den vorliegenden Bevölkerungsprognosen, zuletzt wurde 2019 die
Bevölkerungsentwicklung der Stadt Norderstedt bis 2035 des statistischen Amtes
für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht. In dieser Prognose wird
davon ausgegangen, dass die Kinderzahl bis 2035 ansteigen wird. Bei der
Berechnung sind Neubaugebiete wie das Projekt 7-Eichen einbezogen worden.
Bei
der Schulentwicklungsplanung sind entsprechende Entwicklungen schon
berücksichtigt worden, z.B. werden zweizügigen Grundschulen aktuell dreizügig
ausgebaut (Neubau OGGS Lütjenmoor, Anbau OGGS Harkshörn).
Insgesamt
wird aber davon ausgegangen, dass die bestehenden Grundschulen den Zuzug von
schulpflichtigen Kindern aufgrund von Neubaugebieten auffangen können, Eine
Analyse der Bevölkerungsprognose hat zudem gezeigt, dass beim Anstieg von
Kinderzahlen weniger die Neubaugebiete eine Rolle spielen, sondern die
Fruchtbarkeitsrate. Neubaugebiete sorgen mehr dafür, dass die Anzahl der Kinder
nicht sinkt.
Die
Vorhaltung weiterer Versorgungsinfrastruktur, wie z.B. Einzelhandel oder Ärzte,
kann von der Stadtplanung nur insofern gesteuert werden, dass entsprechende
Baugebiete vorgehalten werden, in denen sich die Nutzungen ansiedeln können. Im
Baugebiet 7-Eichen sollen keine größeren Nahversorger oder
Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden, die dazu führen, dass zusätzlicher
Verkehr aus anderen Stadtgebieten in diesen Bereich gezogen wird. In Anlehnung
an das Zentren- und Magistralenkonzept der Stadt Norderstedt sind entsprechende
Nutzungen entlang der Segeberger Chaussee und in den Zentren, z.B.
Schmuggelstieg oder Glashütte Markt, unterzubringen.
Gerade
in den Mischgebieten entlang der Segeberger Chaussee gibt es ausreichend
Bebauungspotenziale.
Auch
der Nahversorgungsstandort in direkter Nähe des Baugebietes „Immenhof“ hat die
letzten Jahre eher mit Problemen aufgrund zu geringer Kundenfrequenz zu
kämpfen, so dass kein Anlass besteht, weitere Gebiete für eine Versorgung
auszuweisen.