Sitzung: 05.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0298
Im Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr wurde am 17.06.21 unter TOP 12.13 eine Anfrage
zur Sanierung des Lärmschutzwalls an der Poppenbütteler Straße, mit der Bitte
diese schriftlich zu beantworten, gestellt:
1. „[…]
Und wo sollen aus Ihrer Sicht hierbei die Vorteile liegen, die bei Variante 1
tatsächliche eine Absenkung der bestehenden Struktur darstellt und keine
Erhöhung der Gesamtanlage darstellt?“
2. „[…]
lst diese Problematik bisher in Ihren Planungen ein Bestandteil Ihrer
Überlegungen, oder haben Sie diesen Punkt bisher nicht mit berücksichtigt?“
3. „[…]
Hierzu konkret gefragt, wie hoch Sie die Kosten für die von uns unter 2.
vorgeschlagen Maßnahmen einschätzen würden?“
Antwort der Verwaltung:
1.
Erhöhung
des Lärmschutzwalls
Für
die geplante Wallerhöhung - die nach knapp einem Jahr politischer Beratung
beschlossen wurde - wird ein ca. 1 m breiter Gehölzschnitt entlang der
Wallkrone notwendig werden. Es muss somit nicht die gesamte Flora des ca. 5-6 m
breiten Walls entfernt werden. Von dem Schnitt werden vor allem Sträucher
betroffen sein.
Die
in der Anfrage geschilderte Ansicht, dass die Höhe der Pflanzen zu der Höhe der
Lärmschutzanlage addiert werden könnte und so eine baurechtlich und
lärmschutztechnisch ausreichend hohe Anlage entstünde, kann die Verwaltung
nicht teilen. Diese Lösung entspräche auch NICHT der aktuellen Rechtslage (hier
das BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz) und ist allein deshalb nicht
anwendbar. Pflanzen bieten nachweislich nicht den quantitativen Lärmschutz, der
notwendig ist. Insbesondere haben Pflanzen, die nicht immergrün sind, wie jene
auf dem Wall, spätestens im Winter keinerlei lärmmindernde Wirkung.
Mit
Ausführung des Beschlusses - dem einhergehenden Gehölzschnitt und der Erhöhung
der Wallstruktur - erfolgt daher entgegen der Aussage der Anfrage im Sinne des
Lärmschutzes keine Absenkung, sondern eine Erhöhung der Anlage.
2.
Geh-
und Radweg
Der
2,5 m breite Querschnitt des Geh- und Radwegs wird bzw. kann auf einem Großteil
der Strecke entlang des ca. 550 m langen Lärmschutzwalls erreicht werden. Der
ca. 110 m lange Abschnitt zwischen dem Pinnauweg und dem südlichen Ende des
Lärmschutzwalls stellt sich als Engstelle des Plangebiets dar, auf dem ein 2,5
m breiter Geh- und Radweg nicht möglich ist bzw. sein wird. Es sei anzumerken,
dass jeder Abschnitt des Walls dem Ausschuss mithilfe einer ausführlichen
Fotodokumentation im Rahmen der Voruntersuchung dargestellt und erörtert wurde.
Die
in der Anfrage vorgeschlagene, nachträgliche Halbierung und Abstützung des
bestehenden Walls ist nicht sinnvoll realisierbar. Sie wäre kosten- und
flächenintensiver als die im Ausschuss diskutierte Lärmschutzwand. Die
Lärmschutzwand würde den Abriss des Lärmschutzwalls voraussetzen, würde aber im
Gegenzug die gewünschte, getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs mit
komfortablen Breiten in diesem Bereich ermöglichen – diese Möglichkeit stellte
die nicht-beschlossene Variante 2 der Beschlussvorlage B 19/0726/1 vor.
Würde
man den südlichen Bereich ab Pinnauweg im Sinne der Variante 2 (Lärmschutzwand)
und den Rest im Sinne der Variante 1 (Erhöhung des Lärmschutzwalls) herstellen,
würde die Kostenannahme bei 470.000€ netto Herstellungskosten liegen.