Sitzung: 05.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0290
Sachverhalt:
In der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.06.2021 bittet die
FDP-Fraktion um Beantwortung von 9 schriftlichen Fragen zum o. a. Thema.
Frage1.)
Von wem wurde das bereits fertiggestellte Kunstobjekt auf
dem Kreisverkehr „Berliner Allee / Ochsenzoller Straße“ seinerzeit beauftragt?
Antwort:
Die
Auftragsvergabe für das Kunstobjekt (3 Steinfiguren) wurde durch die Leitung
des Baudezernates durchgeführt /erteilt.
Frage2.)
Gab es dazu eine politische Beschlussfassung?
Antwort:
Nein. Die
Gestaltungsmaßnahme (Kreation, Herstellung, Lieferung und Montage der drei
Kunstobjekte / Steinfiguren) wurde zu keiner Zeit politisch beschlossen,
sondern der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde darüber in einer
Sitzung (im TOP „Berichte und Anfragen“) mündlich informiert. Diese Maßnahme
war im Finanzbudget des Projektes „Planung und Umsetzung der
Kreisverkehrsanlage in der Berliner Allee“ enthalten und wurde entsprechend
daraus bezahlt. Die Finanzmittel wurden im Zuge des Haushaltsbeschlusses
(seitens der politischen Gremien) freigegeben.
Frage 3.)
Welche Kosten sind für dieses erste Kunstobjekt entstanden?
Antwort:
Für die
Planung, Herstellung, Lieferung (mit Kraneinsatz) und Befestigung (mit Statik,
Fundamentbau, Blitzerdung und „Anti-Graffiti-Beschichtung“) der Steinfiguren
auf der Kreiselmittelinsel in der Berliner Allee / Ochsenzoller Straße sind
Kosten in Höhe von 127.000,00 EURO (brutto) entstanden.
Frage
4.)
Von wem wurden die beiden Kunstobjekte auf zwei weiteren
„Kreiseln“ beauftragt?
Antwort:
Bisher wurden keine
Aufträge für die Herstellung, Lieferung und Montage weiterer Kunstobjekte
dieser Art erteilt.
Es wurde
lediglich ein Planungsauftrag durch das Kulturdezernat an den Künstler
vergeben, der bereits das Figurenensemble in der Berliner Allee geschaffen hat.
Die Vorschläge
für die Errichtung zweier weiterer Kunstobjekte wurden in diesem Jahr dem
Kulturausschuss präsentiert. Es handelt sich um ein Kunstobjekt auf dem bereits
fertiggestellten Kreisel „Kohfurth / Am Knick“ und ein weiteres für den in
diesem Jahr In der Umsetzung befindlichen Kreisel „Achternfelde / Birkenweg /
Tannenhofstraße / Ochsenzoller Straße“.
Frage
5.)
Handelte es sich hierbei um einen Gesamtauftrag für alle
drei Projekte?
Antwort:
Nein! Die
Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus den Beantwortungen zu Frage 1 und
Frage 4.
Frage
6.)
Ging der Auftragsvergabe – aufgrund der Auftragshöhe – eine
Ausschreibung voraus?
Antwort:
Nein. Gemäß der
Vergabeordnung des Landes Schleswig-Holstein sind allerdings Ausschreibungen
(in diesem Fall für freiberufliche Dienstleistungen und geistig schöpferische
Leistungen) erst ab einer Auftragssumme von 214.000,00 EURO (netto)
vorgeschrieben.
Frage
7.)
Gab es dazu Entwürfe von verschiedenen Künstlern und wie
wurde die Auswahl getroffen?
Antwort:
Bisher sind
alle drei Gestaltungsvorschläge für „Kunstobjekte auf Kreiselmittelinseln“ nur
von einem Künstler ausgearbeitet worden. Weitere, bzw. verschiedene
Künstler wurden dazu nicht befragt /einbezogen. In der hauptamtlichen
Verwaltung liegen insofern auch keine alternativen Gestaltungsvorschläge vor.
Bisher
wurde nur die Umsetzung eines Kunstwerkes (auf dem Kreisel in der Berliner
Allee) seitens der Dezernatsleitung komplett beauftragt. Für die zwei
übrigen Kunstwerkentwürfe wurde bisher kein Umsetzungsauftrag erteilt,
sondern es wurden nur zwei Gestaltungsentwürfe im Kulturausschuss vorgestellt
und beraten.
Finanzmittel
für eine Umsetzung dieser beiden (weiteren) Kunstentwürfe sind bisher weder im
kassenwirksamen Haushalt, noch im Investitionsprogramm der Stadt Norderstedt
enthalten / eingeplant.
Frage
8.)
Welche Kosten entstehen, um den bereits fertiggestellten
Kreisel „Kohfurth / Berliner Allee / Am Knick“ wieder aufzureißen und mit einer
frostsicheren Wasserleitung zu versehen?
Antwort:
Im Zuge der
Errichtung des o. a. Kreisels wurde seinerzeit eine Wasserleitung (zur
Staudenbewässerung) eingeplant / eingebaut. Allerdings entstünden dennoch sehr
hohe außerplanmäßige Kosten, um den dort bereits komplett fertiggestellten
Kreisverkehrsplatz nachträglich „wieder für die Errichtung eines
Steinkunstobjektes aufzureißen“.
Für die
nachträgliche Mittelinsel Umplanung mit anschließender Herstellung, Lieferung
und Befestigung (mit Statik, Fundamentbau und Blitzerdung) einer Steinfigur ist
mit einer Ausgabe von rd. 220.000,00 EURO (brutto) zu rechnen.
Frage
9.)
Welche Folgekosten fallen jährlich für eine
„Wasserbespielung“ an?
Antwort:
Schätzungsweise
rd. 2.000,00 EURO (netto) im Jahr (u. a. für die Leitungs- und Pumpenwartung,
Siebreinigung, den Wasserverbrauch, die Energiekosten und sonstige
Reparaturarbeiten im Falle von Vandalismus).