Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.06.2021 bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung von 9 schriftlichen Fragen zum o. a. Thema.

 

Frage1.)

Von wem wurde das bereits fertiggestellte Kunstobjekt auf dem Kreisverkehr „Berliner Allee / Ochsenzoller Straße“ seinerzeit beauftragt?

Antwort:

Die Auftragsvergabe für das Kunstobjekt (3 Steinfiguren) wurde durch die Leitung des Baudezernates durchgeführt /erteilt.

Frage2.)

Gab es dazu eine politische Beschlussfassung?

Antwort:

Nein. Die Gestaltungsmaßnahme (Kreation, Herstellung, Lieferung und Montage der drei Kunstobjekte / Steinfiguren) wurde zu keiner Zeit politisch beschlossen, sondern der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde darüber in einer Sitzung (im TOP „Berichte und Anfragen“) mündlich informiert. Diese Maßnahme war im Finanzbudget des Projektes „Planung und Umsetzung der Kreisverkehrsanlage in der Berliner Allee“ enthalten und wurde entsprechend daraus bezahlt. Die Finanzmittel wurden im Zuge des Haushaltsbeschlusses (seitens der politischen Gremien) freigegeben.

Frage 3.)

Welche Kosten sind für dieses erste Kunstobjekt entstanden?

Antwort:

Für die Planung, Herstellung, Lieferung (mit Kraneinsatz) und Befestigung (mit Statik, Fundamentbau, Blitzerdung und „Anti-Graffiti-Beschichtung“) der Steinfiguren auf der Kreiselmittelinsel in der Berliner Allee / Ochsenzoller Straße sind Kosten in Höhe von 127.000,00 EURO (brutto) entstanden.

Frage 4.)

Von wem wurden die beiden Kunstobjekte auf zwei weiteren „Kreiseln“ beauftragt?

Antwort:

Bisher wurden keine Aufträge für die Herstellung, Lieferung und Montage weiterer Kunstobjekte dieser Art erteilt.

Es wurde lediglich ein Planungsauftrag durch das Kulturdezernat an den Künstler vergeben, der bereits das Figurenensemble in der Berliner Allee geschaffen hat.

Die Vorschläge für die Errichtung zweier weiterer Kunstobjekte wurden in diesem Jahr dem Kulturausschuss präsentiert. Es handelt sich um ein Kunstobjekt auf dem bereits fertiggestellten Kreisel „Kohfurth / Am Knick“ und ein weiteres für den in diesem Jahr In der Umsetzung befindlichen Kreisel „Achternfelde / Birkenweg / Tannenhofstraße / Ochsenzoller Straße“.

Frage 5.)

Handelte es sich hierbei um einen Gesamtauftrag für alle drei Projekte?

Antwort:

Nein! Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus den Beantwortungen zu Frage 1 und Frage 4.

Frage 6.)

Ging der Auftragsvergabe – aufgrund der Auftragshöhe – eine Ausschreibung voraus?

Antwort:

Nein. Gemäß der Vergabeordnung des Landes Schleswig-Holstein sind allerdings Ausschreibungen (in diesem Fall für freiberufliche Dienstleistungen und geistig schöpferische Leistungen) erst ab einer Auftragssumme von 214.000,00 EURO (netto) vorgeschrieben.

Frage 7.)

Gab es dazu Entwürfe von verschiedenen Künstlern und wie wurde die Auswahl getroffen?

Antwort:

Bisher sind alle drei Gestaltungsvorschläge für „Kunstobjekte auf Kreiselmittelinseln“ nur von einem Künstler ausgearbeitet worden. Weitere, bzw. verschiedene Künstler wurden dazu nicht befragt /einbezogen. In der hauptamtlichen Verwaltung liegen insofern auch keine alternativen Gestaltungsvorschläge vor.

Bisher wurde nur die Umsetzung eines Kunstwerkes (auf dem Kreisel in der Berliner Allee) seitens der Dezernatsleitung komplett beauftragt. Für die zwei übrigen Kunstwerkentwürfe wurde bisher kein Umsetzungsauftrag erteilt, sondern es wurden nur zwei Gestaltungsentwürfe im Kulturausschuss vorgestellt und beraten.

Finanzmittel für eine Umsetzung dieser beiden (weiteren) Kunstentwürfe sind bisher weder im kassenwirksamen Haushalt, noch im Investitionsprogramm der Stadt Norderstedt enthalten / eingeplant.

Frage 8.)

Welche Kosten entstehen, um den bereits fertiggestellten Kreisel „Kohfurth / Berliner Allee / Am Knick“ wieder aufzureißen und mit einer frostsicheren Wasserleitung zu versehen?

Antwort:

Im Zuge der Errichtung des o. a. Kreisels wurde seinerzeit eine Wasserleitung (zur Staudenbewässerung) eingeplant / eingebaut. Allerdings entstünden dennoch sehr hohe außerplanmäßige Kosten, um den dort bereits komplett fertiggestellten Kreisverkehrsplatz nachträglich „wieder für die Errichtung eines Steinkunstobjektes aufzureißen“.

Für die nachträgliche Mittelinsel Umplanung mit anschließender Herstellung, Lieferung und Befestigung (mit Statik, Fundamentbau und Blitzerdung) einer Steinfigur ist mit einer Ausgabe von rd. 220.000,00 EURO (brutto) zu rechnen.

Frage 9.)

Welche Folgekosten fallen jährlich für eine „Wasserbespielung“ an?

Antwort:

Schätzungsweise rd. 2.000,00 EURO (netto) im Jahr (u. a. für die Leitungs- und Pumpenwartung, Siebreinigung, den Wasserverbrauch, die Energiekosten und sonstige Reparaturarbeiten im Falle von Vandalismus).