Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Die Stadt Norderstedt spricht sich für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie (U1), beginnend vom heutigen Endhaltepunkt „U/A Norderstedt-Mitte“ bis zum neuen Umsteigepunkt (zukünftig U1/AKN A2) „Quickborner Straße“, als stadteigenes Straßenbahnprojet verbindlich aus und wünscht die Durchführung eines entsprechenden Rechtsetzungsverfahrens mit anschließender Bauausführung.

 

Zu diesem Zweck soll die hauptamtliche Verwaltung (hier in Endvertretung des Fachbereiches Verkehrsflächen, Entwässerung und Liegenschaften mit dem Projektleiter Herrn Fachbereichsleiter Mario Kröska) als Vorhabenträgerin fungieren und alle erforderlichen Planungen, Gutachten und Untersuchungen beibringen, um das nunmehr erforderliche Rechtsetzungsverfahren (mit dem Ziel des positiven Planfeststellungsbeschlusses) durchzuführen und zum Abschluss bringen.

 

Darauf basierend ist anschließend die bauliche Umsetzung durchzuführen, die ebenfalls von der Vorhabenträgerin durchgeführt werden soll.

 

Als Projektentwicklungspartner der Stadt Norderstedt soll die Hamburger Hochbahn AG – als zukünftiger Nutzer und Bediener des neuen Gleisabschnittes – eingesetzt werden und diese Gesellschaft ist von der Vorhabenträgerin mit der Erstellung aller erforderlichen Planungen (zur Verwirklichung dieses Projektes) zu beauftragen.

 

Alle hierfür erforderlichen Planungskosten in Höhe von geschätzt insgesamt rd. 850.000,00 EURO brutto sind in den Doppelhaushalt 2022 / 2023 bedarfsgerecht einzustellen, vorerst mit einem Sperrvermerk, bis zur Aufnahme des Projektes in den landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP).

 

Alle zukünftigen Einnahmen (Fördermittel und Bundeszuschüsse) sowie alle erforderlichen Ausgaben für die Ausführungsplanung, den Wasser-, Trog-, Brücken- und Gleisbau, für Lärm- und Umweltschutz, für naturschutzrechtlichen Ausgleich u. Ersatz, für evtl. anfallenden Grunderwerb, für den Gleissignalbau, für Haltestellenumgestaltung, für alle Triebwagen und für sonstige technisch erforderliche Maßnahmen sind in den Finanzplan 2024ff (bedarfsgerecht verteilt) einzuwerben.

 

Die Stadt Norderstedt erteilt dem Land Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland die verbindliche Zusage, 25% der Gesamtbaukosten (die für eine Umsetzung des Bahnprojektes anfallen und aktuell insgesamt auf 135 Millionen EURO brutto eingeschätzt sind) in städtischer Eigenleistung beizusteuern.

 

Diese Zusage gilt vorbehaltlich der im Gegenzug avisierten Finanzierungszusage des Bundes/Landes S-H in Höhe von 75% der Gesamtbaukosten (= rd. 101,3 Millionen EURO).

 

Die Vorhabenträgerin wird ermächtigt und gebeten, Fördermittel für den o. a. städtischen Finanzierungsanteil (25% Eigenanteil = rd. 33,7 Millionen EURO brutto) zu beantragen.

 

Der Planungsausschuss ist von der Vorhabenträgerin kontinuierlich über den Sachstand des Projektes zu informieren. Zielabweichungen und mögliche Kostenveränderungen sind dem Stadtentwicklungsausschuss / der Stadtvertretung umgehend anzuzeigen und in diesem Zusammenhang von der Vorhabenträgerin zu erläutern.

 

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

1

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig