Sitzung: 02.09.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 21/0364
Beschluss:
Die Stadt Norderstedt spricht sich für eine Verlängerung der
U-Bahn-Linie (U1), beginnend vom heutigen Endhaltepunkt „U/A Norderstedt-Mitte“
bis zum neuen Umsteigepunkt (zukünftig U1/AKN A2) „Quickborner Straße“, als
stadteigenes Straßenbahnprojet verbindlich aus und wünscht die Durchführung
eines entsprechenden Rechtsetzungsverfahrens mit anschließender Bauausführung.
Zu diesem Zweck soll die hauptamtliche Verwaltung
(hier in Endvertretung des Fachbereiches Verkehrsflächen, Entwässerung und
Liegenschaften mit dem Projektleiter Herrn Fachbereichsleiter Mario Kröska) als
Vorhabenträgerin fungieren
und alle erforderlichen Planungen, Gutachten und Untersuchungen beibringen, um
das nunmehr erforderliche Rechtsetzungsverfahren (mit dem Ziel des positiven
Planfeststellungsbeschlusses) durchzuführen und zum Abschluss bringen.
Darauf basierend ist anschließend die bauliche
Umsetzung durchzuführen, die ebenfalls von der Vorhabenträgerin durchgeführt
werden soll.
Als Projektentwicklungspartner der Stadt
Norderstedt soll die Hamburger Hochbahn AG – als zukünftiger Nutzer und
Bediener des neuen Gleisabschnittes – eingesetzt werden und diese Gesellschaft
ist von der Vorhabenträgerin mit der Erstellung aller erforderlichen Planungen
(zur Verwirklichung dieses Projektes) zu beauftragen.
Alle hierfür
erforderlichen Planungskosten in Höhe von geschätzt insgesamt rd. 850.000,00
EURO brutto sind in den Doppelhaushalt 2022 / 2023 bedarfsgerecht einzustellen, vorerst mit einem Sperrvermerk, bis zur Aufnahme des
Projektes in den landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP).
Alle zukünftigen Einnahmen (Fördermittel und
Bundeszuschüsse) sowie alle erforderlichen Ausgaben für die Ausführungsplanung,
den Wasser-, Trog-, Brücken- und Gleisbau, für Lärm- und Umweltschutz, für
naturschutzrechtlichen Ausgleich u. Ersatz, für evtl. anfallenden Grunderwerb,
für den Gleissignalbau, für Haltestellenumgestaltung, für alle Triebwagen und
für sonstige technisch erforderliche Maßnahmen sind in den Finanzplan 2024ff
(bedarfsgerecht verteilt) einzuwerben.
Die Stadt Norderstedt erteilt dem Land Schleswig-Holstein
und der Bundesrepublik Deutschland die
verbindliche Zusage, 25% der
Gesamtbaukosten (die für eine
Umsetzung des Bahnprojektes anfallen und aktuell insgesamt auf 135 Millionen
EURO brutto eingeschätzt sind) in städtischer Eigenleistung beizusteuern.
Diese Zusage gilt vorbehaltlich der im Gegenzug
avisierten Finanzierungszusage des Bundes/Landes S-H in Höhe von 75% der Gesamtbaukosten (= rd. 101,3
Millionen EURO).
Die Vorhabenträgerin wird ermächtigt und gebeten,
Fördermittel für den o. a. städtischen Finanzierungsanteil (25% Eigenanteil =
rd. 33,7 Millionen EURO brutto) zu beantragen.
Der Planungsausschuss ist von der Vorhabenträgerin
kontinuierlich über den Sachstand des Projektes zu informieren.
Zielabweichungen und mögliche Kostenveränderungen sind dem
Stadtentwicklungsausschuss / der Stadtvertretung umgehend anzuzeigen und in
diesem Zusammenhang von der Vorhabenträgerin zu erläutern.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
Nein: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Enthaltung: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig