Frau
Betzner-Lunding berichtet, dass bei einem Bauvorhaben in der Wiesenstraße
Grundwasser abgepumpt und in die Kanalisation eingeleitet wird. Frau Betzner
fragt: Wie wird diese Einleitung bewertet, da die Kosten für Fremdwasser somit
auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
Antwort
der Verwaltung:
Im
konkreten Fall erfolgte die Ableitung des abgepumpten Grundwassers in den
Regenkanal. Somit entsteht kein Fremdwasser.
Sofern
im Einzelfall eine Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation erfolgen muss,
wird die Menge erfasst und dafür selbstverständlich die jeweils gültige Gebühr
erhoben.
Zur
allgemeinen Erläuterung wird auf die Beantwortung einer Anfrage von Herrn Goetzke
aus dem April 2015 (Vorlage M 15/0262) verwiesen die in der Anlage noch mal
beigefügt wird.
Anlage: M 15/0262 – Abwässer aus Grundwasserabsenkungen