Beschluss: Kenntnisnahme

Frau Betzner-Lunding berichtet, dass bei einem Bauvorhaben in der Wiesenstraße Grundwasser abgepumpt und in die Kanalisation eingeleitet wird. Frau Betzner fragt: Wie wird diese Einleitung bewertet, da die Kosten für Fremdwasser somit auf die Allgemeinheit umgelegt werden.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Im konkreten Fall erfolgte die Ableitung des abgepumpten Grundwassers in den Regenkanal. Somit entsteht kein Fremdwasser.

 

Sofern im Einzelfall eine Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation erfolgen muss, wird die Menge erfasst und dafür selbstverständlich die jeweils gültige Gebühr erhoben.

 

Zur allgemeinen Erläuterung wird auf die Beantwortung einer Anfrage von Herrn Goetzke aus dem April 2015 (Vorlage M 15/0262) verwiesen die in der Anlage noch mal beigefügt wird.

 

Anlage: M 15/0262 – Abwässer aus Grundwasserabsenkungen